Namibia Roadtrip: Abenteuer Sambesi
20-tägige Mietwagenreise inkl. Flug
0€ Anzahlung & kostenfreie Stornierung
Bis zu 6 Wochen vor Reiseantritt ohne Angabe von Gründen kostenfrei stornierbar.
Mit Buchung der Reise ist keine Anzahlung zu leisten.
Bei Nicht-Stornierung wird die Zahlung des kompletten Reisepreises erst 6 Wochen vor Reiseantritt fällig.
0€ Anzahlung & kostenfreie Stornierung
Bis zu 6 Wochen vor Reiseantritt ohne Angabe von Gründen kostenfrei stornierbar.
Mit Buchung der Reise ist keine Anzahlung zu leisten.
Bei Nicht-Stornierung wird die Zahlung des kompletten Reisepreises erst 6 Wochen vor Reiseantritt fällig.
Jeep-Safari zu den Big Five: Grüne Ufer & feuerrote Wüsten!
Endlich ist es soweit! Ihr folgt dem Ruf Namibias und fliegt direkt in das Safari-Abenteuer eurer Träume. Mit dem Fuß auf dem Gaspedal wirbeln große Staubwolken hinter euch auf, während ihr voller Vorfreude in eurem Jeep von einem Highlight zum nächsten düst. Die weite Steppe, endlose Wüsten und gewaltige Berglandschaft - Namibia bringt euch zum Staunen und zieht euch in den Bann seiner einzigartigen Schönheit. An einem Tag steht ihr noch zwischen Flamingos an der Atlantikküste, während der nächste Tag euch mitten ins Reich der Big Five wirft. Nashörner, die an Wasserlöchern ihren Durst stillen, und wiehernde Zebras, die durch den Etosha Nationalpark galoppieren, füllen die Speicherkarte eurer Kamera. Unvergessliche Momente erwarten euch in den Camps inmitten der Natur, wo ihr eins mit der Wildnis seid und tausende Sterne am Nachthimmel funkeln und strahlen. Auf eurer Reise offenbart sich euch in Sambesi eine der schönsten Seiten Afrikas. Von Flüssen durchzogen umgibt euch ein blühendes Grün in den Nationalparks. Eine Vielfalt der Tierwelt, die ihr so noch nicht gesehen habt, begrüßt euch in allen Größen und Farben. Vogelgezwitscher, Flusspferdgrunzen und trötende Elefanten - auf wilden Jeeptouren, entspannten Bootsfahrten und romantischen Sonnenuntergängen sind die Konzerte der Tierlaute stets euer Begleiter. Namibia steckt voller unberührter Schönheiten, die nur darauf warten, von euch erforscht zu werden. Also worauf wartet ihr noch?
Highlights
Inklusive Mietwagen
Mietwagenpaket mit unbegrenzten Freikilometern & Vollkaskoschutz bereits enthaltenBegeisterte Gäste
Übernachtung in voll ausgestatteten Glamping Tents, ausgezeichneten Hotels & LodgesMaximale Sicherheit
Covid-19-Versicherungsschutz bei Abreisen im Jahr 2022 inklusiveNur bei journaway
Dieses Angebot gibt es nur bei journawayPrivatreise
Individuelles Reiseprogramm im eigenen TempoInklusive Flug
Sorgenfrei buchen, an alles gedachtReisezeitraum
Flexibles Reisen: 52 Reisetermine zwischen Juni 2022 und Juni 2030
Inklusive Mietwagen
Mietwagenpaket mit unbegrenzten Freikilometern & Vollkaskoschutz bereits enthaltenBegeisterte Gäste
Übernachtung in voll ausgestatteten Glamping Tents, ausgezeichneten Hotels & LodgesMaximale Sicherheit
Covid-19-Versicherungsschutz bei Abreisen im Jahr 2022 inklusiveNur bei journaway
Dieses Angebot gibt es nur bei journaway
Privatreise
Individuelles Reiseprogramm im eigenen TempoInklusive Flug
Sorgenfrei buchen, an alles gedachtReisezeitraum
Flexibles Reisen: 52 Reisetermine zwischen Juni 2022 und Juni 2030
Erlebnisse
Reisestationen
Die Unterkünfte waren ein Traum - mitten in der einsamen Natur gelegen und mit einem TOP-Service. Gastfreundschaft wird hier groß geschrieben! Vor allem der Sambesi Streifen hat es uns angetan: Leuchtend grüne Landschaft und eine einmalige Tiervielfalt: Von riesigen Elefantenherden, Büffeln, Giraffen usw. zu Nilpferden, Krokodilen und vielem mehr. Da kommt echtes Afrika-Feeling auf!
Leistungen
Enthaltene Leistungen
Enthaltene Leistungen
Linienflug nach Windhoek und zurück (Umstieg möglich)
23kg Aufgabe- und 8kg Handgepäck
Luftverkehrssteuer, Flughafen- und Flugsicherheitsgebühren
Transfer zwischen Flughafen zur Mietwagenstation
Flughafentransfer am Abreisetag
11 Nächte in Glamping Tents mit voll ausgestatteter Küche, eigenem Bad, komfortablen Betten, Grillplatz & Feuerstelle
2 Nächte in Swakopmund: Standard Zimmer im 4* The Delight Swakopmund oder gleichwertig
2 Nächte am Fluss Cubango: Standard Zimmer im 3* Hakusembe River Lodge oder gleichwertig
1 Nacht beim Waterberg: Waterberg Valley Lodge im Waterberg Wilderness oder gleichwertig inkl. Halbpension
1 Nacht in Windhoek: Standard Zimmer im 3* Hillside Executive Accommodation oder gleichwertig inkl. Frühstück
18 Tage Mietwagen Nissan NP300 (Allrad Doppelkabiner) mit unbegrenzter Kilometeranzahl und Vollkaskoversicherung (1000 EUR Selbstbeteiligung)
Inkl. Mietwagen Extras: GPS, Zusatzfahrer, Ersatzschlüssel
Ausstattung des Mietwagens: Warnweste, Zweitbatterie, Feuerlöscher, Erste-Hilfe-Kasten, 2x Ersatzreifen, Werkzeugkasten, Klimaanlage, Lenkhilfe, Airbags, Radio, Kartenmaterial für die Fahrt
Covid-19-Versicherungsschutz (bei Abreisen im Jahr 2022)
Nicht enthaltene Leistungen
Nicht enthaltene Leistungen
Verpflegung
Benzin
Trinkgelder
Ausflüge & Eintrittsgelder
Benzin-Kaution: ca. 130€ = 2.500 Namibia Dollars (volle Erstattung bei Rückgabe des Fahrzeugs)
Zusätzliche Ausstattung
Gebühren für evtl. Strafzettel sowie Parkgebühren
Guthaben der Prepaid SIM-Karte
Nationalparkgebühren pro Tag: 13€ p.P. und ca. 3€ pro Fahrzeug
Rundum-Sorglos-Paket: Reduktion der Selbstbeteiligung auf 0 EUR & Prepaid SIM-Karte
Zusätzlich buchbare Leistungen
Zusätzlich buchbare Leistungen
Frühstückspaket Erwachsener (15x Frühstück, Tag 3-17) Frühstückspaket Erwachsener (15x Frühstück, Tag 3-17) , pro Person ab 249 €
Reiserücktrittsversicherung inkl. Reiseabbruchversicherung
Verpflegungsupgrade: Abendessen-Paket für einen Erwachsener 13 x Abendessen (1 x Kalahari Anib, 2 x Namib Desert Lodge, 2 x Palmwag, 2 x Etosha Safari Camp, 1 x Hakusembe, 2 x Namushasha, 2 x Zambezi Mubala, 1 x Hakusembe), pro Person ab 419 €
Zug zum Flug-Ticket der Deutschen Bahn (2. Klasse, innerhalb Deutschlands) ab 78 €
Corona-Versicherungsschutz ohne Aufpreis inklusive
Corona-Versicherungsschutz ohne Aufpreis inklusive
Mit journaway sind Sie vor zusätzlichen Kosten durch eine mögliche Covid/Corona Infektion bestens geschützt. Bei allen über uns gebuchten Reisen mit Abreisen im Jahr 2022 ist eine vollumfängliche Auslandskrankenversicherung inklusive Abdeckung von Pandemievorfällen enthalten.
REISEKRANKENVERSICHERUNG: Inklusive Kostenübernahme eines Corona-Tests bei individuellem Verdacht (z. B. positiver Fieber-Test) und Notfalltelefonnummer mit Kostenübernahme
KRANKENRÜCKTRANSPORT: Kosten und Organisation des medizinisch notwendigen und vertretbaren Krankenrücktransport in ein Krankenhaus in der Nähe des Heimatortes (inklusive Überführung im Todesfall)
MEDIZINISCHE ASSISTENZ (OHNE HEILBEHANDLUNG): Gesundheitliche Betreuung und Reiseinformation, Organisation und Terminierung ärztlicher Leistungen und Krankenrücktransport
REISE-ASSISTENZ: Organisation der Rückreise, Sicherheitsrelevante Infos zum Reiseland, Organisation der Pflege für erkrankte Angehörige
REISEABBRUCH-VERSICHERUNG: Kosten der Rückreise gleicher Art, Erstattung des anteiligen Reisepreises, Mehrkosten für Übernachtung (individuelle Quarantäne im Reiseland)
Wissenswertes
Hinweise des Veranstalters
Hinweise des Veranstalters
Programmhinweis
2G-Regelung auf unseren Reisen:
Angesichts der weltweiten Infektionslage mit Sars-CoV-2 gelten länderspezifische Reise- und Sicherheitshinweise, nach deren Maßgabe wir die Durchführbarkeit unserer Reisen bewerten. Wir gehen bei unseren Reisen davon aus, dass unsere Kunden bei Reiseantritt seit mehr als 14 Tagen zweifach geimpft und geboostert sind und ein vollwirksamer Impfschutz gegen Sars-CoV-2 besteht. Unsere Reisen richten sich nur an Personen, die in diesem Sinne die sog. "2G" (geimpft+geboostert oder genesen) vorweisen können als besonderes Reiseerfordernis. Verhindern geltende Einreisebestimmungen die Durchführung einer Reise für Kunden, die diesen Impfstatus (oder Genesenenstatus) nicht nachweisen können, besteht kein Anrecht auf eine kostenfreie Stornierung der Reise.
Eine individuelle Einzelfallbewertung zur Durchführbarkeit einer Reise ist nicht möglich. Wir bitten um Verständnis, dass der persönliche Impf- und Genesenenstatus unserer Reisenden aus Datenschutzgründen nicht zur Bewertung herangezogen werden kann. Bitte überprüfen Sie daher selbst Ihren Impf- und Genesenenstatus vor Buchung der Reise!
Hygiene und Sicherheit:
Die Reiseleistungen werden stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie erbracht. Aus diesem Grund behalten wir uns vor, den Reiseverlauf entsprechend der jeweiligen Maßgaben anzupassen. Bitte haben Sie Verständnis, dass es zu Corona-bedingten angemessenen Nutzungsregelungen oder -beschränkungen bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen kommen kann.
Flexibilität:
Für diese Reise bieten wir gesonderte Storno- und Zahlungsbedingungen an, sofern ein Zeitraum von mindestens 6 Wochen zwischen Buchung und Abreise liegt:
Bis zu 6 Wochen vor Abreise kann die Reise ohne Angaben von Gründen kostenfrei storniert werden. Mit Buchung der Reise ist keine Anzahlung zu leisten. Bei Nicht-Stornierung wird die Zahlung des kompletten Reisepreises erst 6 Wochen vor Abreise fällig. Sollte der Tag des Stornoauftrages nicht auf einen Werktag fallen, muss die Stornierung am vorherigen Werktag und während der Geschäftszeiten bis 18:00 Uhr erfolgen.
Allgemeine Hinweise:
Die Reihenfolge der Ausflüge kann variieren. Verbindliche Informationen sind in den Reiseunterlagen enthalten. Bei den genannten Hotels handelt es sich um Beispielhotels, die bei gegebener Verfügbarkeit gebucht werden. Falls die Verfügbarkeiten nicht gegeben sind, wird eine mindestens gleichwertige Alternative gebucht. Die Reise ist nicht mit Neukunden-Gutscheinen o.ä. kombinierbar. Diese Reise ist für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet. Im Einzelfall prüfen wir dieses jedoch gerne.
Zahlungsbedingungen
Zahlungsoptionen
Sie können per Rechnung zahlen.
Für spezielle Reisen gelten im Einzelfall abweichende Stornobedingungen, die Sie dem Punkt "Informationen zu Ihrer Reise" entnehmen.
Die Reiseveranstalterin darf vom Kunden Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn dem Kunden der Sicherungsschein übergeben wurde. Bei Vertragsschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheins zunächst eine Anzahlung in Höhe von 35% des Gesamtreisepreises zur Zahlung fällig. Der Restbetrag wird 30 Tage vor Reisebeginn ohne nochmalige Zahlungsaufforderung fällig, wenn dem Kunden der Sicherungsschein übergeben wurde und feststeht, dass die Reise – wie gebucht – durchgeführt wird.
Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt die Reise keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis pro Kunde 75 Euro nicht, sind Zahlungen auf den Reisepreis ohne Aushändigung des Sicherungsscheins an den Kunden fällig.
Leistet der Kunde fällige Zahlungen auch nach Mahnung und Nachfristsetzung nicht oder nicht vollständig, kann die Reiseveranstalterin vom Reisevertrag zurücktreten, es sei denn, bereits zu diesem Zeitpunkt liegt ein erheblicher Reisemangel vor. Die Reiseveranstalterin kann bei Rücktritt vom Reisevertrag als Entschädigung vom Kunden Rücktrittsgebühren entsprechend den Ziffern 6.3 bis 6.5 dieser ARB verlangen.
Stornobedingungen
Stornobedingungen
Für spezielle Reisen gelten im Einzelfall abweichende Stornobedingungen, die Sie dem Punkt "Informationen zu Ihrer Reise" entnehmen.
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber der Reiseveranstalterin zu erklären.
Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Reiseveranstalterin. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Hat der Kunde die Reise über ein Reisebüro gebucht, kann der Rücktritt auch dem Reisebüro gegenüber erklärt werden.
Tritt der Kunde vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurück oder die Reise nicht an, hat der Kunde statt des Reisepreises für die bis zum Rücktritt bzw. Nichtantritt getroffenen Reisevorkehrungen und die damit in Zusammenhang stehenden Aufwendungen der Reiseveranstalterin eine angemessene Entschädigung in Abhängigkeit vom jeweiligen Reisepreis (Stornogebühren) zu zahlen, soweit der Rücktritt bzw. Nichtantritt von der Reiseveranstalterin nicht zu vertreten ist und kein Fall höherer Gewalt vorliegt.
Die Stornogebühren betragen
• bis zum 30 Tag vor Reisebeginn 35% des Reisepreises;
• ab dem 29. Tag vor Reisebeginn 45% des Reisepreises;
• ab dem 21. Tag vor Reisebeginn 60% des Reisepreises;
• ab dem 13. Tag vor Reisebeginn 70% des Reisepreises;
• ab dem 6. Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises;
• ab dem 3. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt der Reise 90% des Reisepreises.
Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass der Reiseveranstalterin ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe als die geltend gemachte pauschalierte Stornogebühr entstanden ist.
Die Reiseveranstalterin behält sich vor, anstelle der Stornogebühr eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit die Reiseveranstalterin nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare pauschalierte Stornogebühr entstanden sind. In diesem Fall ist die Reiseveranstalterin verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
Das Recht des Kunden, einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt (Umbuchung).
Abweichende Storno- und Zahlungsmöglichkeiten
0€ Anzahlung & kostenfreie Stornierung
Bis zu 6 Wochen vor Reiseantritt ohne Angabe von Gründen kostenfrei stornierbar.
Mit Buchung der Reise ist keine Anzahlung zu leisten.
Bei Nicht-Stornierung wird die Zahlung des kompletten Reisepreises erst 6 Wochen vor Reiseantritt fällig.
AGBs
AGBs
Allgemeine Reisebedingungen der journaway GmbH
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Reisebedingungen gelten für alle Angebote der journaway GmbH („journaway“), die auf der Internetseite als eigene Reiseangebote gekennzeichnet sind und bei welchen mehrere, verschiedene Reiseleistungen von journaway als Reisever-anstalter angeboten werden. Sie gelten zwischen dem Kunden als die Pauschalreise buchende Person (m/w/d), dem „Kunden“, und journaway. Diese Allgemeinen Reise-bedingungen gelten nicht für die von journaway lediglich vermittelten Reisen, die von Dritten als Pauschalreise angeboten und durchgeführt werden.
2. Abschluss des Reisevertrages, Reisedokumente
2.1 Mit seiner Reiseanmeldung (Buchungsauftrag) bietet der Kunde journaway den Ab-schluss eines Pauschalreisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung der jeweiligen Reise auf der Internetseite und auf Basis dieser Allgemeinen Reisebedin-gungen verbindlich an. Die Anmeldung kann mündlich, telefonisch, schriftlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Es wird empfohlen, die Reiseanmel-dung mit dem auf der Website von journaway enthaltenen Buchungsformular zu täti-gen.
2.2 Die Buchung erfolgt durch den Kunden auch für alle in der Reiseanmeldung aufgeführ-ten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen er wie für seine eigenen Verpflich-tungen haftet, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung übernommen hat.
2.3 Der Reisevertrag kommt mit der Annahme des Buchungsauftrags des Kunden durch journaway zustande. journaway bestätigt dem Kunden den Vertragsschluss mit der Bu-chungsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger direkt oder über den Reisever-mittler und übersendet den Sicherungsschein. Nur im Fall des Art. 250 § 6 Abs. 1 S. 2 EGBGB erhält der Kunde die Reisebestätigung in Papierform. Die Buchungsbestäti-gung gilt gleichzeitig als Rechnung.
2.4 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von dem Inhalt der Anmeldung des Kunden ab, so liegt unter Wahrung der vorvertraglichen Unterrichtungspflichten ein neues Angebot von journaway vor, an das journaway für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Inner-halb dieser Frist kann der Kunde das neue Angebot ausdrücklich oder schlüssig, etwa durch Leistung der Anzahlung, annehmen und der Vertrag kommt mit dem Inhalt des neuen Angebots zustande.
2.5 Bei allen Online-Buchungen gilt für den Vertragsabschluss: Dem Kunden wird der Ab-lauf der Online-Buchung in der Buchungsstrecke auf der Internetseite von journaway erläutert. Im Rahmen des Buchungsprozesses kann der Kunde jederzeit seine Anga-ben ändern, korrigieren oder zurücksetzen. Auch für die Zurücksetzung des gesamten Online-Buchungsformulars steht eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfü-gung, deren Nutzung erläutern wird. Der Kunde gelangt durch Klicks auf eine Seite, auf der er seine Daten eingeben und anschließend die Bezahlart auswählen kann. Falls der Kunde den Buchungsprozess komplett abbrechen möchte, kann er auch einfach das Browser-Fenster schließen. Ansonsten kann er die Buchungsanmeldung zum Ab-schluss bringen. Mit Betätigung des Buttons bzw. der Schaltfläche „zahlungspflichtig buchen“ gibt der Kunde rechtsverbindlich seinen Buchungsauftrag ab, so dass eine Kostenpflicht entsteht. Danach können keine Änderungen an den persönlichen Anga-ben oder personenbezogenen Daten des Kunden mehr vorgenommen werden. Der
Kunde hat daher vor Abgabe seines Buchungsauftrags Sorge zu tragen, dass er alle Informationen, Namen und Angaben, wie etwa die E-Mail-Adresse, (Mobil-)Telefon-nummer oder Zahlungsdaten korrekt eingegeben hat. Nach Eingang der Anmeldung erhält der Kunde eine Eingangsbestätigung in Textform (z. B. per E-Mail), die noch keine Annahme der Anmeldung darstellt, sondern lediglich den Eingang derselben be-stätigt. Vertragssprachen werden angegeben, wobei ausschließlich die deutsche Spra-che maßgeblich ist.
2.6 Der Kunde ist verpflichtet, die erhaltenen Reisedokumente unverzüglich auf Richtigkeit der Ausstellung (Name, Reisedaten, Reiseziel etc.) zu überprüfen und fehlerhafte Be-zeichnungen unverzüglich journaway mitzuteilen. Insbesondere falsch geschriebene Namen können zur Nichtmitnahme durch eine Fluggesellschaft oder zu Problemen bei der Einreise führen.
2.7 Hinweis zu Nichtbestehen eines Widerrufsrechtes: journaway weist darauf hin, dass nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB für die im Fernabsatz (Internetseite) angebo-tenen Pauschalreisen kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetz-lichen Rücktritts- und Kündigungsrechte gelten. Dies bedeutet, der Kunde kann bei einer Online-Buchung seine abgegebene Willenserklärung nicht widerrufen, sondern diese ist bindend. Ein Rücktritt vom Reisevertrag auf Basis der Allge-meinen Reisebedingungen ist stets möglich (siehe Ziffer 6). Ein Widerrufsrecht besteht nur, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen nach mündlichen Verhandlungen geschlossen worden ist (nicht: Internetbuchung), es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrau-chers geführt worden.
3. Leistungen von journaway
3.1 Die vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung von journaway in der zur betreffenden Reise gehörigen Reiseausschreibung in Verbin-dung mit der individuellen Reisebestätigung an den Kunden, die den Vertragsschluss bestätigt.
3.2 Reisevermittler (z. B. Reisebüros) und Leistungsträger (z. B. Hotels, Beförderungsun-ternehmen) sind von journaway nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Aus-künfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Rei-severtrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen. Orts- und Hotelprospekte, die nicht von journaway herausgegeben werden, sind für ihre Leistungspflichten nicht verbind-lich.
4. Bezahlung
4.1 Nach Erhalt der Buchungsbestätigung und des Sicherungsscheines, der den Versicherungsschutz dokumentiert, ist die Zahlung des Reisepreises wie auf der Buchungsbestätigung ausgewiesen, fällig und zu zahlen, sofern der Sicherungs-schein übergeben ist, und feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbeson-dere nicht mehr aus dem in Ziffer 10.1 genannten Grund abgesagt werden kann.
4.2 Gehen auf den Reisepreis fällige Zahlungen trotz Mahnung und angemessener Frist-setzung zur Zahlung nicht ein, ist journaway berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall kann journaway den Kunden mit Rücktrittskosten belasten, die sich an nachstehender Ziffer 6.2 und 6.3 orientieren, vorausgesetzt, der Kunde hatte nicht selbst ein Recht zur Zahlungsverweigerung.
5. Preis- und Vertragsänderungen nach Vertragsschluss
5.1 journaway behält sich vor, den in der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Reisepreis nach Vertragsschluss einseitig zu erhöhen, wenn sich die Erhöhung des Reisepreises unmittelbar aus einer tatsächlich erst nach Vertragsschluss erfolgten und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, b) einer Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder c) einer Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse ergibt. Der Reisepreis wird in den genannten Fällen in dem Umfang geändert, wie sich die Erhöhung der in a) bis c) ge-nannten Faktoren pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Sollte dies der Fall sein, wird journaway den Kunden umgehend auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie den hier genannten Anforderungen entspricht und die Unterrichtung des Kunden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam. Auf die Verpflichtung von journaway zur Preissenkung nach Ziff. 5.2 wird ausdrücklich hin-gewiesen.
5.2 Da Ziffer 5.1 die Möglichkeit einer Erhöhung des Reisepreises vorsieht, kann der Kunde eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in Ziffer 5.1 unter a) bis c) genannten Faktoren nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert ha-ben und dies zu niedrigeren Kosten für journaway führt. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von journaway zu erstatten. journaway darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihr tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen und hat dem Kunden auf dessen Verlangen nachzu-weisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
5.3 journaway behält sich vor, nach Vertragsschluss andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden (z. B. bei Flugzeitenänderungen um bis zu 3 Stunden, Routenänderungen in zumutbarem Umfang). journaway hat den Kunden hier-über auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail, SMS) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten. Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und vor Reisebeginn erklärt wird.
5.4 Erhebliche Vertragsänderungen: Übersteigt die in Ziffer 5.1 vorbehaltene Preiserhö-hung 8 % des Reisepreises, kann journaway sie nicht einseitig vornehmen. journaway kann indes dem Kunden eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass er innerhalb einer von journaway bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag er-klärt. Das Angebot zu einer Preiserhöhung kann nicht später als 20 Tage vor Reisebe-ginn unterbreitet werden. Kann journaway die Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigen-schaften der Reiseleistungen (Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB) oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Vertrages geworden sind, ver-schaffen, so gilt Satz 2 dieser Ziffer 5.4 entsprechend, d. h. journaway kann dem Kun-den die entsprechende andere Vertragsänderung anbieten und verlangen, dass der Kunde innerhalb einer von journaway bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Vertragsänderung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer solchen sonstigen Vertragsänderung kann nicht nach Reisebeginn unterbreitet werden.
5.5 journaway kann dem Kunden in ihrem Angebot zu einer Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung nach Ziffer 5.4 wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise) anbieten, über die journaway den Kunden nach Art. 250 § 10 EGBGB zu informieren hat.
5.6 Nach dem Ablauf einer von journaway nach Ziffer 5.4 bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung als angenommen.
5.7 Tritt der Kunde nach Ziffer 5.4 vom Vertrag zurück, findet § 651h Abs. 1 S. 2 und Abs. 5 BGB entsprechend Anwendung. Soweit journaway infolge des Rücktritts des Kunden zur Rückerstattung des Reisepreises bzw. geleisteter Anzahlungen verpflichtet ist, hat journaway auf jeden Fall innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt Rückzahlung zu leisten.
6. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Stornierung der Reise
6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeb-lich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei journaway unter der unten ge-nannten Adresse oder dem Reisebüro, über das evtl. die Buchung des Kunden erfolgte. Es wird dem Kunden empfohlen, den Rücktritt schriftlich oder in Text-form (z. B. per E-Mail unter: team@journaway.com) oder über den in der E-Mail der Buchungsbestätigung enthaltenen Stornierungslink zu erklären.
6.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, so verliert journaway den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, kann aber vom Kunden eine angemessene Ent-schädigung verlangen. Grundsätzlich gelten die für die betreffende Reise ausge-wiesenen und mit dem Kunden vereinbarten Entschädigungspauschalen. Vorbe-haltlich einer solchen gesonderten Vereinbarung gelten die folgenden Entschä-digungspauschalen, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklä-rung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen von journaway und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen in Prozent des Reisepreises, je nach Rücktrittszeitpunkt des Kunden, bestimmen:
Bis 42. Tag vor Reisebeginn kostenfrei
vom 41. Tag bis 30. Tag vor Reisebeginn 35 %
vom 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 45 %
vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 60 %
vom 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 70 %
vom 6. Tag bis 1. Tag vor Reisebeginn 80 %
bei Rücktritt am Abreisetag /
bei Nichterscheinen 90 %
Dem Kunden bleibt es unbenommen, journaway nachzuweisen, dass ihr überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als in Höhe der von jour-naway geforderten Pauschalen.
6.3 journaway behält sich vor, anstelle der vorstehend genannten Pauschalen eine konkret berechnete, ggf. höhere Entschädigung zu fordern und wird in diesem Fall die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwen-dungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret beziffern und belegen.
7. Umbuchungen, Ersatzpersonen
7.1 Ein rechtlicher Anspruch des Kunden auf Umbuchungen (Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder Beför-derungsart) besteht nicht. Werden auf Wunsch des Kunden dennoch nach der Bu-chung der Reise Umbuchungen vorgenommen, kann journaway bis zum 7. Tag vor Reiseantritt ein Umbuchungsentgelt von € 30,00 pro Umbuchungsvorgang erheben. Ist journaway zu einer Umbuchung nicht bereit bzw. ist diese nicht möglich, so kann der Kunde nur nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag bei gleichzeitiger Neuanmel-dung unter den in Ziffer 6.2 und 6.3 genannten Bedingungen vorgehen. Dem Kunden ist unbenommen, nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.
7.2 Der Kunde kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dau-erhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie journaway nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. journaway kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser Dritte die vertrag-lichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Kunde gegenüber journaway als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. journaway darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihr tatsächlich entstanden sind. Sie hat dem Kunden einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind.
8. Reiseversicherungen
Zur Abdeckung von Reiserücktritts- und -abbruchskosten, empfiehlt journaway dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung und kann dem Kunden eine Reiserücktrittskosten-Versicherung oder eine Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförde-rung bei Unfall, Krankheit oder Tod vermitteln.
9. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die journaway ihm ordnungsgemäß ange-boten hat, aus Gründen, die ausschließlich von ihm selbst zu vertreten sind (z. B. we-gen vorzeitiger Rückreise, Krankheit) nicht in Anspruch, so hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.
10. Rücktritt und Kündigung durch journaway
10.1 journaway kann bis 42 Tage vor Reiseantritt wegen Nichterreichens der Mindest-teinehmerzahl vom Vertrag zurücktreten und die Reise absagen, wenn sie in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung (z. B. Reiseausschreibung) diese Zahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, angegeben hat, und in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und späteste Rücktrittsfrist angibt.
10.2 Stört der Kunde trotz einer entsprechenden Abmahnung durch journaway nachhaltig oder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig, dass eine Fortsetzung des Ver-
tragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündi-gungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder sonst stark vertragswidrig, kann journaway ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen. Dabei behält journaway den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. erfolgter Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die sie aus der an-derweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Even-tuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.
11. Mitwirkungspflichten des Kunden, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des Kun-den, Anzeige von Gepäckschäden, Gepäckverzögerungen oder Gepäckverlust
11.1 Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Vertretung von journaway oder unter der unten genannten Adresse / Telefonnummer anzuzeigen und dort um Abhilfe innerhalb angemessener Frist zu ersuchen. Die Kontaktnummer befindet sich stets in der Buchungsbestätigung. Soweit journaway infolge einer schuldhaften Unter-lassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde nicht berechtigt, die in § 651m BGB bestimmten Rechte geltend zu machen oder nach § 651n BGB Scha-densersatz zu verlangen.
11.2 Verlangt der Kunde Abhilfe, hat journaway den Reisemangel zu beseitigen. Sie kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Aus-maßes des Reisemangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhält-nismäßigen Kosten verbunden ist. journaway kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Kann journaway die Beseiti-gung des Mangels verweigern und betrifft der Mangel einen erheblichen Teil der Rei-seleistungen, hat journaway Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen anzubieten.
11.3 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet journaway innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen, wobei aus Beweisgründen die schriftliche oder elektronische Erklärung empfohlen wird. Der Bestimmung einer Frist durch den Kunden bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe durch journaway verwei-gert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird der Vertrag vom Kunden gekündigt, so behält journaway hinsichtlich der erbrachten und der zur Beendigung der Pauschalreise noch zu erbringenden Reiseleistungen den Anspruch auf den vereinbar-ten Reisepreis; Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 6 und 7 BGB bleiben unberührt.
11.4 Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zu-sammenhang mit Flügen sind nach internationalen Übereinkommen binnen sieben Ta-gen bei Gepäckverlust und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändi-gung des Gepäcks anzuzeigen, wobei empfohlen wird, unverzüglich an Ort und Stelle die Verlust- oder Schadensanzeige bei der zuständigen Fluggesellschaft zu erheben und den Schaden dann auch nochmals schriftlich geltend zu machen. Darüber hinaus ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung oder direkt gegenüber journaway anzuzeigen, wenn Flüge Teil der Pau-schalreise sind und reiserechtliche Gewährleistungsansprüche geltend gemacht wer-den.
11.5 Der Kunde hat selbst sicherzustellen, dass er rechtzeitig zu Beginn der Pauschalreise am Abreiseort erscheint, insbesondere bei Eigenanreise durch selbst gebuchte Flüge. Bei der Buchung von selbst gebuchten Reiseteilen oder Flügen ist zu empfehlen, einen erheblichen zeitlichen Vorlauf zu berücksichtigen und, etwa bei Verwendung von Rail & Fly Tickets, mindestens drei Stunden vor Abflug am Flughafen einzutreffen, um den
Check-In und die Sicherheits- und / oder Gesundheitskontrolle bequem passieren zu können. Ebenso sollte bei der Eigenbuchung von Anschlussflügen ein erheblicher zeit-licher Spielraum eingeplant werden und möglichst ein Tarif gewählt werden, bei dem Umbuchungen jederzeit kostenfrei oder zu geringen Kosten möglich sind.
12. Schadensminderungspflicht
Der Kunde hat den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindern und eingetretene Schäden gering zu halten. Insbesondere hat er journaway auf die Gefahr eines Scha-dens aufmerksam zu machen.
13. Haftung, Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung von journaway für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Überein-kommen gegeben sind.
14. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunterneh-mens
journaway ist gemäß EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, den Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise ggf. zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei Buchung zu informieren. Steht die ausführende Fluggesellschaft bzw. die ausführenden Fluggesellschaften zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so muss der Veranstalter oder der Vermittler diejenige Flug-gesellschaft nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird und un-verzüglich sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, so-bald diese feststeht bzw. diese feststehen. Gleiches gilt, wenn die ausführende Flug-gesellschaft wechselt. Die von der EU veröffentlichte Liste von Fluggesellschaften, die in der EU keine Betriebsgenehmigung haben, finden Sie auf der Internetseite transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_de.
15. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften
15.1 journaway informiert den Kunden über Pass- und Visumerfordernisse des Be-stimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschrie-bene Impfungen und Atteste, auch bei Covid-19-Maßnahmen des Bestimmungs-landes), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind.
15.2 journaway haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde journaway mit der Be-sorgung beauftragt hat, es sei denn, journaway hat gegen eigene Pflichten verstoßen und selbst die Verzögerung zu vertreten.
15.3 Der Kunde ist selbst für das Mitführen der notwendigen Reisedokumente verantwortlich und muss darauf achten, dass sein Reisepass oder Personalausweis eine ausrei-chende Gültigkeit besitzt. Ferner ist er für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwach-sen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, journaway hat ihre Hinweispflichten ver-schuldet nicht oder schlecht erfüllt. Insbesondere sind ausländische Zoll- und Devisen-vorschriften einzuhalten.
15.4 Der Kunde sollte sich über Infektions- und Impfschutz, der über Ziffer 15.1 hinaus ge-sundheitlich sinnvoll ist, rechtzeitig informieren, ebenso über Prophylaxemaßnahmen. Auf die allgemeinen Informationen der Gesundheitsämter, der Bundeszentrale für ge-sundheitliche Aufklärung, reisemedizinisch erfahrener Ärzte, Tropenmediziner und des Bernhard-Nocht-Institutes für Tropenmedizin in Hamburg wird verwiesen.
16. Datenschutz, Widerspruchsrechte des Kunden
16.1 Über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten informiert journaway den Kunden in der Datenschutzerklärung auf der Website und in ihren datenschutzrechtli-chen Hinweisen. journaway hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung Ihrer Anfrage, Buchungsanfrage, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Reisevertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Die Daten werden ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine gespeicherten perso-nenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichti-gen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbei-tung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Sofern personenbezo-gene Daten des Kunden auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat der Kunde das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Da-ten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben. Er kann unter der Adresse: team@journaway.com mit einer E-Mail von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder journaway unter der unten genannten Adresse kontaktieren.
16.2 Mit einer Nachricht an team@journaway.com kann der Kunde auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungs-forschung oder zu Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen.
17. Sonstiges, Hinweise auf Online-Streitbeilegung und Verbraucherschlichtung
17.1 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Reisevertra-ges bleibt unberührt. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und journaway findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhe-bung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von journaway vereinbart.
17.2 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten für im elektro-nischen Rechtsverkehr geschlossene Reiseverträge bereit, die der Kunde unter ec.europa.eu/consumers/odr findet. journaway nimmt nicht an einem Streitbei-legungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach VSBG teil und ist auch
nicht gesetzlich verpflichtet, an einem solchen teilzunehmen. Ein internes Beschwer-deverfahren existiert nicht.
Reiseveranstalter: journaway GmbH, Am alten Handelshafen 1, 26789 Leer, Geschäftsführer: Marco Behrends, Telefon: 0491-79893171, E-Mail: team@journaway.com, www.journaway.com, USt-ID: DE304762595. Wesentli-che Merkmale der Dienstleistung: Veranstaltung von Pauschalreisen. Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung: R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Tel. 0800 – 533 111. Geltungsbereich der Versicherung: weltweit. Auf den Reisevertrag findet deutsches Recht Anwendung. Diese ARB sind urheberrechtlich geschützt. journaway vermittelt Reiseversicherungen als erlaubnisfreier Annexvermittler gem. § 34d Abs. 8 Nr. 1 GewO. Beschwerdestelle bei Streitigkeiten mit Versicherungsvermittlern: Versicherungsombudsmann e.V., Post-fach 080632, 10006 Berlin, Tel. 0800-3696000, E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de, www.versi-cherungsombudsmann.de
Fragen von anderen Reisenden
Fragen von anderen Reisenden
Welche abweichenden Storno- und Umbuchungsmöglichkeiten werden angeboten?
Für diese Reise bieten wir gesonderte Storno- und Zahlungsbedingungen an, sofern ein Zeitraum von mindestens 6 Wochen zwischen Buchung und Abreise liegt:
Bis zu 6 Wochen vor Abreise kann die Reise ohne Angaben von Gründen kostenfrei storniert werden. Mit Buchung der Reise ist keine Anzahlung zu leisten. Bei Nicht-Stornierung wird die Zahlung des kompletten Reisepreises erst 6 Wochen vor Abreise fällig. Sollte der Tag des Stornoauftrages nicht auf einen Werktag fallen, muss die Stornierung am vorherigen Werktag und während der Geschäftszeiten bis 18:00 Uhr erfolgen.
Welche Einreisebestimmungen gelten für mein Zielgebiet?
Geltene Regelungen und Bestimmungen hinsichtlich der Einreise können sich täglich ändern. Verbindliche und tagesaktuelle Informationen zu den Reisebestimmungen eures Zielgebiets findet ihr auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.
Was passiert, falls die Fallzahlen für COVID-19 in meinem Reisegebiet steigen sollten?
Die Sicherheit und Gesundheit unserer Gäste steht an erster Stelle. Der Reiseveranstalter steht im direkten Kontakt mit den Agenturen in den Zielgebieten und beobachtet die Situation sehr genau um die Durchführbarkeit der Reise festzustellen. Falls wesentliche Reiseleistungen nicht erbracht werden können und/oder eine unzumutbare Gefährdung der Reisenden zu erwarten ist, wirst du unverzüglich vom Reiseveranstalter informiert. Erklärt der Veranstalter die Reise als nicht durchführbar, wird dir eine Umbuchung auf einen späteren Reisetermin, ein Reisegutschein oder die kostenlose Rückerstattung deiner geleisteten Zahlungen angeboten, sofern du den 2G-Status nachweisen kannst. Nähere Infos hierzu findest du unter "Weitere Informationen - Hinweise des Veranstalters".
Was passiert, wenn ich vor Reiseantritt positiv auf Corona getestet werde?
Erkrankt ihr vor Reiseantritt an dem Coronavirus, handelt es sich dabei um einen persönlichen Grund, weshalb die Reise nicht angetreten werden kann. Dieser besondere Fall wird nicht als “außergewöhnlicher Umstand” gewertet, der euch zum kostenlosen Rücktritt berechtigen würde. Eine Erkrankung an Covid-19 vor Reiseantritt wird nicht von unserem bereits inkludierten Covid-19 Versicherungsschutz abgedeckt. Um sich gegen diesen Fall abzusichern, fragt ihr am besten bei eurem Versicherungsanbieter nach einer Covid-19 Ergänzungsversicherung.
Was ist die beste Reisezeit für diese Reise?
Grundsätzlich ist Namibia ein ganzjährig angenehmes Reiseziel. Grob kann man das südliche Afrika aber in Winter- und Sommermonate einteilen, die entgegengesetzt zu unseren Jahreszeiten verlaufen. Von Oktober bis April erwarten euch extrem heiße Temperaturen während es in den Wintermonaten von Mai bis September tagsüber angenehm warm ist und nachts extrem abkühlt (um die 0° C). Im südlichen Afrika beginnt die Hauptregenzeit im Februar und kann bis April andauern. Für diese Reise empfehlen wir daher als beste Reisezeit die Monate Mai bis Januar.
Können auch Kinder an dieser Reise teilnehmen?
Je höher man in den Norden Namibias reist, erhöht sich oberhalb des Etosha Nationalparks auch das Malaria-Risiko. Erwachsene Personen können das Risiko einer Erkrankung mit entsprechenden Maßnahmen (lange und bedeckende Kleidung, Mückenspray etc.) auf das kleinste Minimum reduzieren - Kindern kann die Umsetzung der Maßnahmen unter Umständen schwer fallen. Für das Reisen mit Kindern empfehlen wir daher die kürzere Variante des Namibia Roadtrips ohne Sambesi-Verlängerung.
Gibt es bei der Wahl der Kleidung etwas zu beachten?
Ja, da ihr euch oft in der Natur aufhaltet, solltet ihr Kleidung dabei haben, die Arme und Beine bedeckt, um euch vor Moskitos zu schützen. Nehmt euch immer auch etwas Warmes (Jacke, dicker Pulli) für abends/nachts mit, da es vor allem in der Wüste sehr kalt werden kann (um die 0°C).
Welche Straßen nehme ich am besten?
Ihr könnt immer zwischen verschiedenen Routen wählen, je nachdem, ob ihr die Abenteuer-Strecke über Schotterpisten oder den sicheren Weg über Teerstraßen nehmen wollt. Euer Mietwagenanbieter versorgt euch mit Kartenmaterial und steht bei Fragen immer zur Verfügung. Vor Ort könnt ihr euch über eine individuelle Route beraten lassen.
Wie komme ich vom vom Flughafen zur Mietwagenstation?
Ihr werdet am Flughafen abgeholt von eurem Mietwagenanbieter. Dort wird jemand stehen mit dem Schild “Namibia2Go Car Rental Gondwana Collection Namibia”. Der Transfer ist im Preis inbegriffen. Am vorletzten Tag eurer Reise bringt ihr euren Mietwagen zur Mietwagenstation. Mit einem privaten Transfer werdet ihr dann wieder zum Hotel und am nächsten Morgen zum Flughafen gebracht. Alles ist organisiert und ihr braucht euch um nichts kümmern.
Ist es gefährlich, selbst mit dem Auto durch die Wildnis zu fahren?
Namibia verfügt über ein gut ausgebautes Straßennetz. Das gilt sowohl für die Teerstraßen als auch für Schotterpisten. Bei den Schotterwegen solltet ihr euch allerdings auf größere Spurrillen oder kleinere Löcher einstellen. Da ihr aber einen Allrad-Wagen fahrt, braucht ihr euch auch hier keine Sorgen machen. Wenn ihr in den Kurven etwas langsamer fahrt, kann kaum was passieren. Im Fall der Fälle ist allerdings eine Versicherung ohne SB inkludiert und eine Notfallnummer bekommt ihr zusätzlich an die Hand, damit ihr euch 24/7 gut abgesichert fühlt. Bitte fahrt aber am besten tagsüber zu eurem nächsten Ziel, denn nachts ist das Wetter ab und zu unberechenbar und Hilfe dauert länger. Seid immer auf der Hut bei Tieren, die die Straße überqueren wollen, das kommt allerdings eher selten vor (außer im Etosha Nationalpark), denn Tiere meiden Menschen und Fahrzeuge und ziehen sich eher zurück.
Wie ist mein Mietwagen ausgestattet?
Das Standard-Mietwagenpaket enthält die Miete eines Isuzu Doppelkabiners (manuell) mit Allradantrieb.
Das Mietwagenpaket enthalten unbegrenzte Freikilometer und einen kostenfreien Zusatzfahrer. Der Premium-Versicherungsschutz umfasst eine Vollkaskoversicherung mit 1000 EUR Selbstbeteiligung. Die Selbstbeteiligung könnt ihr optional mit dem Rundum-sorglos-Paket auf 0 EUR herabsetzen.
Die Ausstattung umfasst folgende Mietwagen-Extras: Warnweste, Zweitbatterie, Feuerlöscher, Erste-Hilfe-Kasten, 2x Ersatzreifen, Werkzeugkasten, Klimaanlage, Lenkhilfe (nur beim Standard Mietwagen: Suzuki Jimny), Airbags, Radio, Kartenmaterial für die Fahrt, GPS
Welche Bedingungen gelten für das Mietwagenpaket?
Sowohl für das Standard-Mietwagenpaket (Suzuki Jimny) als auch für das Upgrade-Mietwagenpaket (Isuzu Doppelkabiner) gelten dieselben Mietwagenbedingungen:
- Ihr erhaltet den Mietwagen mit vollem Tank; er ist mit vollem Tank wieder abzugeben.
- Der Fahrer muss ein Mindestalter von 23 Jahren erreicht haben und im Besitz einer Fahrerlaubnis sein, die seit mindestens 1 Jahr uneingeschränkt gültig ist.
- Für die Fahrt mit dem Mietwagen ist ein internationaler Führerschein notwendig. Falls ihr noch keinen besitzt, solltet ihr diesen möglichst direkt nach Buchung, spätestens aber 4 Wochen vor Abreise beim Straßenverkehrsamt beantragen. Falls bereits vorhanden, überprüft bitte die Gültigkeit, die in der Regel auf 3 Jahre beschränkt ist.
- Bei Entgegennahme des Fahrzeugs ist eine Benzin-Kaution i.H.v. 2.500 Namibian Dollar/130 € zu hinterlegen, die bei Rückgabe des Mietwagens voll erstattet wird. Eine gültige Kreditkarte auf den Fahrernamen ist erforderlich. Diners Card, EC-, Debit-, Prepaid-Karten und Visa Electron Karten sowie nicht geprägte Kreditkarten werden nicht akzeptiert.
Was beinhaltet das zubuchbare Rundum-Sorglos-Paket?
Herabsetzen der Selbstbeteiligung bei der Mietwagenversicherung auf 0 EUR
Internationale Prepaid SIM-Karte
- Die Prepaid SIM-Karte könnt ihr ganz einfach in euer eigenes Smartphone einsetzen und mit Guthaben aufladen. Dieses Guthaben erhaltet ihr in praktisch jedem Laden, an Tankstellen und auch an Automaten. Fragt einfach nach „Airtime for Tango“. Ihr erhaltet dann einen Voucher (Gutschein) - entweder zum Freirubbeln oder als Kassenbeleg, deren Code ihr in die Wähltasten eures Handys eingebt. Entlang der Hauptstrecken ist die Mobilfunk-Abdeckung fast durchgängig gegeben. Wer in entlegenere Gebiete fährt, muss streckenweise auf Mobilfunk verzichten. Es gibt verschiedene Tarife, die je nach Wunsch auch Datenvolumen zur Internetnutzung beinhalten. So müsst ihr nicht schon in der Unterkunft alles vorplanen, sondern könnt kleinere Dinge auch flexibel während der Fahrt in euren Tagesplan integrieren.
Worauf sollte ich achten, wenn ich per Auto in Namibia unterwegs bin?
In Namibia herrscht Linksverkehr, woran ihr euch aber schnell gewöhnt. Beachtet bitte, dass vor allem auf Naturstraßen Staubwolken von entgegenkommenden Fahrzeugen aufgewirbelt werden können. Reduziert dann am besten die Geschwindigkeit. Denkt auch daran, dass mögliche Staubwolken und kleine Steinchen mit geringerer Geschwindigkeit vermeidbar sind, wenn ihr selbst Autos überholt und Fußgänger oder Eselkarren passiert. Tankstellen werdet ihr entlang der Route finden. In Namibia findet ihr keine Selbstbedienungstankstellen, stattdessen wird ein Tankwart euer Auto betanken. Habt hierfür immer Bargeld dabei - Benzin wird teilweise nur gegen Bargeld ausgegeben und für den Tankservice ist ein Trinkgeld üblich.
Muss ich spezielle Dokumente für Namibia beantragen?
Für die Fahrt mit dem Mietwagen ist ein internationaler Führerschein notwendig. Falls du noch keinen besitzt, solltest du diesen möglichst direkt nach Buchung, spätestens aber 4 Wochen vor Abreise beim Straßenverkehrsamt beantragen. Falls bereits vorhanden, überprüfe bitte die Gültigkeit, die in der Regel auf 3 Jahre beschränkt ist.
Kann ich schon vorab Verpflegungsleistungen dazubuchen?
Vorab könnt ihr das Frühstückspaket oder das Abendessen-Paket gegen Aufpreis zur Reise dazubuchen. Damit könnt ihr ganz sicher gehen, dass ihr perfekt gestärkt seid für eure Abenteuer. Ansonsten gilt: Von Snackbar bis zu den verschiedenen Restaurants steht euch alles offen - hier könnt ihr euch auch vor Ort einen Tisch reservieren.
Wie hoch sind die Eintrittsgebühren für Nationalparks?
Aktuell kostet der Eintritt pro Nationalpark ca. 13 € pro Person und ca. 3 € pro Fahrzeug. Zahlbar sind die Gebühren bei Eintritt in den Nationalpark.
Wurde bei Reiseorganisation auf Nachhaltigkeit geachtet?
Die Unterkünfte dieser Reise sind in den vergangenen Jahren von der Umweltinitiative Eco Awards Namibia mehrfach mit dem höchsten Gütesiegel belohnt worden. The Delight Swakopmund erhielt 2019 bei seiner ersten Bewertung sogar die neueingeführten „Green 5 Flowers“ für hervorragende Umweltverträglichkeit. Bereits im Jahr 2014 wurden 1.700 Solarplatten auf den Dächern der Namib Desert Lodge installiert, die 50 Prozent des Energiebedarfs der Lodgeanlage decken. Inzwischen sind das Etosha Safari Camp und die Kalahari Anib Lodge mit Solaranlagen ausgestattet. Die meisten unserer Lodges sind mit Abwasseraufbereitungsanlagen ausgestattet, die das Wasser für die Gartenanlagen liefern und damit den Wasserverbrauch um mehr als die Hälfte reduzieren. Es wird großer Wert darauf gelegt, den Gebrauch von nicht recycelbaren Materialien zu reduzieren und nachhaltige Maßnahmen zu ergreifen, um eine ordnungsgemäße Entsorgung aller noch anfallenden Abfälle sicherzustellen. Einweg-Kunststoffe werden so weit wie möglich zu vermieden. Müll wird getrennt, Glas zerkleinert und Blech gepresst. Darüber hinaus werden alle Unterkünfte ermutigt, Gärten anzulegen, um ihren grundlegenden Bedarf an frischem Obst und Gemüse zu decken.
Visum und Gesundheit
Visum und Gesundheit
Welche COVID-19 Regelungen sind bei einer Reise nach Namibia zu beachten?
Die Einreise ist möglich.
Reisen innerhalb des Landes:
Reisen innerhalb des Landes sind erlaubt.
Hinweise für geimpfte oder genesene Reisende:
- Reisende können sich von der Testpflicht vor der Einreise befreien, wenn sie vollständig geimpft wurden.
- Welchen Anforderungen die Impfnachweise entsprechen müssen, erfragen Sie bitte bei Ihrer zuständigen Auslandsvertretung.
Wichtig bei der Einreise:
Es wird ein negativer COVID-19-Test benötigt.
- Dies muss ein PCR-Test aus einem anerkannten Labor sein, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden (bezugnehmend auf die Abstrichentnahme) ist.
- Es werden nur Testergebnisse akzeptiert, die gemäß der “Trusted Travel Initiative” (https://africacdc.org/trusted-travel/ (https://africacdc.org/trusted-travel/)) oder der “Global Haven”-Plattform (https://globalhaven.org/ (https://globalhaven.org/)) zertifiziert wurden.
- Kinder unter 12 Jahren sind von der Testpflicht befreit. Bei der Ankunft muss mit Gesundheitskontrollen gerechnet werden. Es kann auch zu COVID-Tests kommen. Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen. Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen.
Transit:
Der Transit ist möglich. Auch Transitreisende benötigen dazu ein Testergebnis nach den oben stehenden Anforderungen.
Wichtig am Zielort:
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres. Es kann jederzeit zu regionalen Abweichungen innerhalb des Landes kommen.
- Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet mit Beschränkungen
- Restaurants/Cafés: geöffnet mit Beschränkungen
- Bars: geöffnet mit Beschränkungen
- Clubs: geöffnet mit Beschränkungen
- Geschäfte: geöffnet mit Beschränkungen
- Museen/Sehenswürdigkeiten: geöffnet mit Beschränkungen
- Kinos/Theater: geöffnet mit Beschränkungen
- Gotteshäuser: geöffnet mit Beschränkungen
- Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar
- Maskenpflicht: nein
- Mindestabstand: 1.00 Meter
Datenstand vom: 01.07.2022 00:35 für Kunden von: journaway GmbH, Am alten Handelshafen 1, 26789 LeerWelche Einreisebestimmungen gelten für Namibia?
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente sollten im Original vorgelegt werden und nicht verlängert oder handschriftlich verändert worden sein.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Minderjährige:
Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.
Zusätzlich benötigen alleinreisende/nur von einem Elternteil begleitete Minderjährige Folgendes:
- Eine internationale Geburtsurkunde
- Passkopien der Sorgeberechtigten
- Eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung
Außerdem wird ein Bestätigungsschreiben, inklusive Anschrift und Passkopie (oder Aufenthaltsgenehmigung) der Person, zu der der/die Minderjährige reisen soll, benötigt. Bei Minderjährigen, die nur von einem Elternteil begleitet werden, muss alternativ das alleinige Sorgerecht nachgewiesen werden. Begleitpersonen von Minderjährigen, die nicht ihre eigenen Kinder sind, müssen neben der Geburtsurkunde ebenfalls eidesstattliche Versicherungen, Passkopien und die Kontaktdaten der Sorgeberechtigten vorlegen.
Kinder unter 18 Jahren benötigen auch dann eine Geburtsurkunde, wenn sie in Begleitung beider Elternteile reisen. Es muss sich dabei um eine internationale Geburtsurkunde handeln.
Es wird empfohlen, alle erforderlichen Dokumente ins Englische übersetzen und die Übersetzung beglaubigen zu lassen.Benötige ich ein Visum für Namibia?
Es wird kein Visum benötigt, solange die Reise nicht über 90 Tage hinausgeht. Ist eine Reisedauer von über 90 Tagen geplant, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visabeschaffung.
Hinweis:
Ein gebührenfreier Einreisestempel ("Visitors Entry Permit") wird bei Ankunft an allen offiziellen Grenzübergängen erteilt.Welche Impfungen werden für Namibia emfpohlen?
Folgende Impfungen sind bei der Einreise vorgeschrieben:
- Gelbfieber (siehe unten)
Gelbfieber:
Bei der Einreise aus Gelbfieber-Infektionsgebieten ist eine Gelbfieber-Impfung notwendig. Ein entsprechender Nachweis ist mitzuführen. Die Impfung wird von allen Reisenden gefordert, die älter sind als 9 Monate. Dies gilt auch bei Transitaufenthalten von über 12 Stunden am Flughafen eines Landes, das Gelbfieber-Infektionsgebiet ist.
Aktuelle Länder mit Gelbfieber-Infektionsgefahr:
Afrika:
Äquatorialguinea, Äthiopien, Angola, Benin, Burkina Faso, Burundi, Demokratische Republik Kongo, Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kenia, Kongo, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Sudan, Südsudan, Togo, Tschad, Uganda, Zentralafrikanische Republik
Zentral- und Südamerika:
Argentinien, Bolivien, Brasilien, Ecuador, Französisch-Guayana, Guyana, Kolumbien, Panama, Paraguay, Peru, Suriname, Trinidad und Tobago, Venezuela
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.
Malaria:
Bitte beachten Sie, dass in einigen Gebieten Malaria vorherrscht. Eine prophylaktische Behandlung mit Malariamedikamenten wird empfohlen.Reiseveranstalter journaway
Fragen zum Reiseveranstalter journaway
Wer ist journaway?
journaway ist Experte für Rundreisen weltweit. Ob individuell auf einem Roadtrip, in einer Kleingruppe mit neuen Freunden oder ganz privat mit eigenen Transfers: Die Reisen kombinieren stets die beliebtesten Highlights eines Landes mit versteckten Geheimtipps auf der Route. Abgerundet wird das Abenteuer mit Nächten in außergewöhnlichen Unterkünften wie Eco Lodges, Tree Houses oder Glamping-Tents. Unvergessliche Erlebnisse und Gänsehautmomente sind mit journaway garantiert!
Wann wurde journaway gegründet?
journaway wurde 2022 gegründet.
Wo ist der Sitz von journaway?
journaway hat seinen Sitz in Leer.
journaway
journaway
Wer ist journaway?
Journaway ist ein auf Rundreisen spezialisiertes deutsches Reisebüro mit Sitz in Leer / Ostfriesland. Über 30 Mitarbeiter sorgen dafür, dass Sie Ihre Wunsch-Rundreise sicher und einfach zum besten Preis buchen können. Qualifizierte Rundreiseberater nehmen sich gerne Zeit für eine individuelle Angebotsauswahl. Journaway durchsucht über 200 Reiseveranstalter-Websites für Sie und bietet Ihnen tagesaktuelle Termine, Restplätze und Frühbucherangebote für Rundreisen in mehr als 100 Länder weltweit.
Was bietet journaway mir im Vergleich zu anderen Anbietern?
Journaway bietet die größte Auswahl an Rundreisen: Mehr als 15.000 Rundreisen weltweit stehen Ihnen zur Auswahl. Sie haben die Möglichkeit, alle Rundreisen übersichtlich zu vergleichen durch das Setzen von verschiedenen Filtern. So finden Sie die passende Rundreise nach Ihren individuellen Vorstellungen. Benötigen Sie bei der Suche nach Ihrer Wunsch-Rundreise Unterstützung, stehen unsere Rundreiseberater/innen Ihnen gerne zur Seite.
Was mache ich, wenn ich Fragen zu einer Reise habe?
Wir sind Ihr direkter Ansprechpartner zur gewünschten Reise. Haben Sie Fragen zu einer Reise oder ist die gewünschte Rundreise noch nicht dabei gewesen? Gerne stehen unsere Rundreiseberater/innen Ihnen bei der Reisesuche zur Seite und beraten Sie zu Ihrem Traumziel. Schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns einfach an. Wir klären Ihre Fragen immer schnellstmöglich und unverbindlich.
Tel.: 0491 / 97967979
E-Mail: team@journaway.com
Welche Länder hat journaway im Angebot?
Auf journaway.com können Sie Rundreisen weltweit buchen. Zurzeit sind Rund- und Erlebnisreisen in Afrika, Asien, Nord- und Südamerika, Australien & Ozeanien, der Antarktis und in Europa verfügbar. Sie haben die Auswahl zwischen 100 verschiedenen Ländern, unser Angebot bauen wir stetig aus.
Ist die Reiseanfrage und -beratung bei journaway kostenlos?
Ja, es fallen keine Buchungs- oder Servicegebühren bei uns an. Unser Service steht Ihnen kostenlos zur Verfügung. Den Reisepreis zahlen Sie immer direkt an den Reiseveranstalter.
Ist es günstiger, die Reise direkt bei einem Veranstalter oder bei einem anderen Anbieter zu buchen?
Nein, wir garantieren Ihnen immer den besten Preis. Sie zahlen nirgendwo weniger als bei einer Buchung auf journaway.com. Das umfasst unsere Nirgendwo-Günstiger-Garantie, die wir unseren Kunden bieten. Diese umfasst, dass wir Ihnen die Differenz zu Ihrem ursprünglich gebuchten Reisepreis erstatten, falls Sie die exakt identische Reise (identische Reisedaten, Reiseverlauf, Verkaufsbedingungen etc.) noch am selben Tag (bis 24 Uhr) bei einem anderen deutschen Anbieter günstiger sehen sollten. Kontaktieren Sie uns in diesem Fall bitte umgehend.
Buchung
Buchung
Wie schnell muss ich mich melden, damit mein Angebot noch gültig ist?
Wenn Sie ein Angebot in die engere Auswahl genommen haben und noch Zeit für die endgültige Entscheidung benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. In der Regel können wir Ihr Angebot für 3 Tage kostenlos reservieren. Falls Sie mehr Zeit benötigen, setzen Sie sich bitte frühzeitig mit uns in Verbindung, damit wir die Reise, wenn möglich, weitere Tage reservieren können. Reservieren Sie die Reise nicht, können wir nicht sicher stellen, dass die Reise kurze Zeit später noch verfügbar ist.
Wie weit im Voraus sollte ich meine Reise buchen?
Je früher desto besser. Rundreisen werden oftmals sehr früh gebucht und sind dann schnell ausgebucht. Sobald Sie Ihren Entschluss gefasst haben, zu buchen, sollten Sie dies auch tun. Ist dies aus verschiedenen Gründen nicht möglich, können Sie es natürlich auch spontan kurz vor Reisebeginn versuchen, denn bei uns finden Sie auch kurz vor Reisebeginn noch tagesaktuelle Restplätze für Rundreisen.
Was bedeutet es, wenn meine gewünschte Reise „auf Anfrage“ ist?
Das bedeutet, dass die Reise beim Veranstalter angefragt werden muss. Das kann verschiedene Gründe haben. Meistens liegt es daran, dass die Reise bereits ausgebucht ist, aber noch einzelne Plätze angefragt werden können. Bei Unklarheiten wenden Sie sich gerne an uns.
Was ist eine Option?
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre gewünschte Reise für einige Tage kostenlos zu reservieren bzw. festzuhalten. In dieser Zeit können Sie sich überlegen, ob die Reise in Frage kommt und ggf. fest buchen. Sollten Ihre Pläne sich ändern, können wir die Reise in der Optionsfrist, die wir Ihnen mitteilen, wieder freigeben und es entstehen Ihnen keine Kosten.
Was sind optionale Leistungen?
Leistungen, die optional sind, sind nicht im Reisepreis inkludiert und können hinzugebucht werden, wenn Sie es wünschen. Hierzu zählen Inlandsflüge, Restaurant- oder Theaterbesuche usw. Bitte geben Sie diese Wünsche bei der Buchung an. Falls Sie sich im Nachhinein überlegen, noch eine solche Leistung hinzu zu buchen, kontaktieren Sie uns bitte. So können wir klären, ob dies noch möglich ist.
Kann ich eine Reise buchen, wenn mein Wohnsitz nicht in Deutschland ist?
Wir bauen unseren Service nach und nach in verschiedenen Ländern aus. Zurzeit ist die Buchung von Deutschland, Österreich und der Schweiz möglich.
Kann ich einen anderen Flug/eine andere Anreise als vorgegeben wählen?
Dies ist bei jedem Veranstalter unterschiedlich. Falls aber der Wunsch besteht, anders als vorgesehen anzureisen, setzen wir uns selbstverständlich mit dem Reiseveranstalter in Verbindung, um Ihnen schnellstmöglich eine Antwort geben zu können.
Benötige ich eine Reiseversicherung?
Wir empfehlen stets den Abschluss einer Reiseversicherung. Sie treffen die Entscheidung, ob Sie eine Versicherung benötigen und wenn ja, in welchem Umfang Sie diese abschließen möchten. Eine der wichtigsten Reiseversicherungen ist die Reiserücktrittsversicherung. Wenn Sie Ihre Reise aus verschiedenen Gründen wie schwere Krankheiten oder einem Todesfall in der Familie nicht antreten können, müssen Sie nicht selbst für die entstandenen Kosten aufkommen. Eine Auslandskrankenversicherung erstattet Ihnen medizinische Behandlungskosten vor Ort. Bei Buchung werden Sie von unseren Mitarbeitern gerne beraten.
Kann ich meine Rundreise verlängern bspw. durch einen Badeurlaub?
In der Regel ist dies problemlos möglich, ist aber davon abhängig, ob der Reiseveranstalter Ihrer Wunsch-Rundreise dies anbietet und wenn ja, ob genügend Verfügbarkeiten vorhanden sind. Eine Verlängerung muss in jedem Fall individuell angefragt werden, ob vor oder nach der Reise. Gerne helfen wir Ihnen telefonisch oder per Mail weiter.
Wie kann ich meinen Gutschein für meine Buchung einlösen?
Sie können Ihren Gutscheincode bereits bei Ihrer unverbindlichen Anfrage angeben. Binnen 14 Tagen nach Ihrer Reise werden sich unsere Rundreiseberater/innen bei Ihnen melden und Sie nach Ihrer Kontoverbindung fragen, um Ihnen den Betrag zu überweisen.
Wie sicher sind die Reisen von journaway?
Wir möchten unseren begeisterten Kunden ein unvergessliches Erlebnis ermöglichen, daher hat es für journaway oberste Priorität, Ihnen nur Reisen von ausgewählten Partnern anzubieten. Auf jeder Ihrer Rundreisen werden Sie stets von einem geschulten Reiseleiter begleitet, der die Gepflogenheiten des Landes kennt und auch in Risiko-Situationen weiß, wie damit umzugehen ist. Mit journaway reisen Sie also unbeschwert.
Was passiert, wenn ich eine Reise gebucht habe?
Sie müssen erstmal nichts tun. Der Veranstalter Ihrer gebuchten Reise schickt Ihnen eine Reisebestätigung zu, in der Sie alle Informationen auf einen Blick erhalten. Dort sehen Sie auch, welchen Betrag Sie zu welchem Zeitpunkt in ihrer bei der Buchung festgelegten Zahlungsart zahlen müssen. Circa 4 Wochen vor Reisebeginn erhalten Sie Ihre Reiseunterlagen. Bei kurzfristig gebuchten Reisen weicht diese Frist natürlich ab. In diesem Fall teilen wir Ihnen den Versandtermin bei Buchung mit.
An wen zahle ich meinen Reisepreis?
Ihren Reisepreis (meist in An- und Restzahlung geteilt) zahlen Sie direkt an den Reiseveranstalter Ihrer Reise. Abhängig vom Veranstalter gibt es verschiedene Zahlungsmöglichkeiten und eine unterschiedliche Staffelung von An- und Restzahlung. Diese entnehmen Sie der Reisebestätigung.
Haben Sie eine Frage zu dieser Reise?
Bewertungen
4.7 (29 Bewertungen)
Bewertungen
4.7
(29 Bewertungen)
- Rundreisen
- Afrika
- Namibia
- Namibia Roadtrip Intensiv
Ihre Rundreiseberater sind für Sie da!
Montag bis Freitag von 8 – 18 Uhr.
Samstag von 8 – 14 Uhr.
Sonntag von 18 – 20 Uhr.

Benjamin Schmidt
Wie kann ich Ihnen helfen?
Sie erreichen mich
Montag - Freitag von 8 - 18Uhr
Samstag von 8 - 14Uhr
Sonntag von 18 - 20 Uhr
Wir verwenden Cookies um die Nutzung unserer Website zu verbessern. Die Einstellungen Ihrer Privatsphäre können Sie hier anpassen.