
Hidden Highlands: Abenteuer-Roadtrip durch Schottland
8-tägige Mietwagenreise inkl. Flug
0€ Anzahlung & kostenfreie Stornierung
0 € Anzahlung und kostenlose Stornierung bis zu 6 Wochen vor Abreise ohne Angabe von Gründen.
Mit Buchung der Reise ist keine Anzahlung zu leisten.
Bei Nicht-Stornierung wird die Zahlung des kompletten Reisepreises erst 6 Wochen vor Reiseantritt fällig.
0€ Anzahlung & kostenfreie Stornierung
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Von Glamping Pods zu Loch Ness durch wilde Natur!
Eins von Schottlands besten Geheimnissen? Nirgendwo sonst wird dein Roadtrip so mystisch und schön wie in diesem Königreich ganz im Norden Großbritanniens! Wilde Natur trifft auf nervenkitzelnde Sagenwelten, wie du es noch nie erlebt hast. Entdecke die Hidden Places der Highlands, die stets in einem schleierhaften Nebel gehüllt sind. Du steuerst natürlich direkt hinein - und lässt den Schleier fallen! In den grünen Bergwelten, durch die dich verschlungene Pfade führen, tauchen hinter jedem Hügel neue Filmkulissen auf: Magische Seen und dichte Wälder gefolgt von weitläufigen Tälern und menschenleeren Buchten! Und es geht noch einsamer und naturverbundener, denn du übernachtest in deinem Glamping Pod, einem Tiny House in stiller, unberührter Natur. Die nächste Portion Nervenkitzel steht bereits in den Startlöchern. Schließlich könnte jede Sekunde deiner Bootsfahrt, die du auf dem legendären Loch Ness unternimmst, plötzlich der lange Hals von Nessi aus dem Wasser tauchen. Abgerundet wird dein Roadtrip mit Abstechern in historische Städte: Schläfst du an einem Tag noch in Fort William in einem Hotel aus alten Polizeizellen, bummelst du ein paar Tage später bereits durch das wunderschöne Edinburgh und seine mittelalterliche Altstadt. Worauf wartest du noch? Stürze dich ins Roadtrip-Abenteuer und lüfte Schottlands Geheimnisse!
Highlights
Roadtrip-Abenteuer
Mit dem Mietwagen durch das mystische HighlandEinzigartige Unterkunft
Im Glamping Pod inmitten märchenhafter NaturInkludierter Nervenkitzel
Mit dem Boot auf dem legendären Loch NessReise individuell anpassbar
Reisedauer, Flüge, Hotels und Ausflüge wie du es dir wünschstPrivatreise
Individuelles Reiseprogramm im eigenen TempoInklusive Flug
Sorgenfrei buchen, an alles gedachtReisezeitraum
Flexibles Reisen: 13 Reisetermine zwischen Juni 2023 und Oktober 2023
Roadtrip-Abenteuer
Mit dem Mietwagen durch das mystische HighlandEinzigartige Unterkunft
Im Glamping Pod inmitten märchenhafter NaturInkludierter Nervenkitzel
Mit dem Boot auf dem legendären Loch NessReise individuell anpassbar
Reisedauer, Flüge, Hotels und Ausflüge wie du es dir wünschst
Privatreise
Individuelles Reiseprogramm im eigenen TempoInklusive Flug
Sorgenfrei buchen, an alles gedachtReisezeitraum
Flexibles Reisen: 13 Reisetermine zwischen Juni 2023 und Oktober 2023
Erlebnisse
Reisestationen
Leistungen
Enthaltene Leistungen
Enthaltene Leistungen
Linienflüge nach Edinburgh und zurück (Umstieg möglich)
Luftverkehrssteuer, Flughafen- und Flugsicherheitsgebühren
23kg Aufgabe- & 8kg Handgepäck
Mietwagen der Mini-Klasse (Toyota Aygo o.ä.) während der gesamten Reisedauer
Mietwagenpaket mit unbegrenzten Freikilometern und Vollkaskoversicherung mit Erstattung der Selbstbeteiligung
1 Nacht in Glasgow: Standard Zimmer (14 m²) im 4* citizenM Glasgow Hotel oder gleichwertig
2 Nächte am Loch Katrine: Glamping Pod in der Loch Katrine Eco Lodge (mit Küche & Gemeinschaftsbad)
1 Nacht in Fort William: Compact Prison Cell (eigenes Bad außerhalb des Zimmers) im 4* The Garrison Hotel oder gleichwertig
2 Nächte in Inverness: Standard Zimmer im 3* Courtyard by Marriott Inverness oder gleichwertig
1 Nacht in Edinburgh: Standard Zimmer im 3* Stay Central Hotel oder gleichwertig
Zweistündige Bootstour auf dem Caledonian Canal zum Loch Ness (Tag 6)
24-Stunden-Notfallhotline während der gesamten Reise
Reisesicherungsschein für Pauschalreisen
24-Stunden-Notfallhotline während der gesamten Reise
Reisesicherungsschein für Pauschalreisen
Nicht enthaltene Leistungen
Nicht enthaltene Leistungen
Alle nicht im Programm erwähnten Mahlzeiten und Getränke
Optionale Ausflüge & Eintrittsgelder
Trinkgelder
Benzin
Gebühren für evtl. Strafzettel sowie Parkgebühren
Wissenswertes
Hinweise des Veranstalters
Hinweise des Veranstalters
Programmhinweis
Flexibilität:
Für diese Reise bieten wir gesonderte Storno- und Zahlungsbedingungen an, sofern ein Zeitraum von mindestens 6 Wochen zwischen Buchung und Abreise liegt:
Bis zu 6 Wochen vor Abreise kann die Reise ohne Angaben von Gründen kostenfrei storniert werden. Mit Buchung der Reise ist keine Anzahlung zu leisten. Bei Nicht-Stornierung wird die Zahlung des kompletten Reisepreises erst 6 Wochen vor Abreise fällig. Sollte der Tag des Stornoauftrages nicht auf einen Werktag fallen, muss die Stornierung am vorherigen Werktag und während der Geschäftszeiten bis 18:00 Uhr erfolgen.
Allgemeine Hinweise:
Die Reihenfolge der Ausflüge kann variieren. Verbindliche Informationen sind in den Reiseunterlagen enthalten. Bei den genannten Hotels handelt es sich um Beispielhotels, die bei gegebener Verfügbarkeit gebucht werden. Falls die Verfügbarkeiten nicht gegeben sind, wird eine mindestens gleichwertige Alternative gebucht. Die Reise ist nicht mit Neukunden-Gutscheinen o.ä. kombinierbar. Diese Reise ist für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht geeignet. Im Einzelfall prüfen wir dieses jedoch gerne.
Programminformationen
Programminformationen
Welche abweichenden Storno- und Umbuchungsmöglichkeiten werden angeboten?
Für diese Reise bieten wir gesonderte Storno- und Zahlungsbedingungen an, sofern ein Zeitraum von mindestens 6 Wochen zwischen Buchung und Abreise liegt:
Bis zu 6 Wochen vor Abreise kann die Reise ohne Angaben von Gründen kostenfrei stornieren werden. Mit Buchung der Reise ist keine Anzahlung zu leisten. Bei Nicht-Stornierung wird die Zahlung des kompletten Reisepreises erst 6 Wochen vor Abreise fällig. Sollte der Tag des Stornoauftrages nicht auf einen Werktag fallen, muss die Stornierung am vorherigen Werktag und während der Geschäftszeiten bis 18:00 Uhr erfolgen.Welche Einreisebestimmungen gelten für mein Zielgebiet?
Geltende Regelungen und Bestimmungen hinsichtlich der Einreise können sich täglich ändern. Verbindliche und tagesaktuelle Informationen zu den Einreisebestimmungen deines Zielgebiets findest du auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.
Wann ist die beste Reisezeit für diese Reise?
Schottland ist ganzjährig gut bereisbar, denn jeder Monat hat seinen eigenen Charme. Zwischen den Jahreszeiten gibt es keine großen Unterschiede. Das unbeständige und regnerische Wetter gehört zu Schottland mit dazu und ist von daher selbst im Sommer noch präsent. An einem Tag können die Temperaturen warm und der Himmel klar sein, während es am nächsten bereits wieder stürmen kann. So lautet ein schottisches Sprichwort: "Wenn dir das Wetter nicht gefällt, warte eine Minute!". Doch genau das verleiht Schottland schließlich auch seinen mystischen Flair. Für deinen Roadtrip in den Highlands ist zu jedoch zu beachten, dass die Sommermonate auch unter den Highland Midges äußerst beliebt sind. Diese sind Stechmücken, die besonders im August und im September sehr störend werden können. Wer diese kleinen Störenfriede für ein bisschen mehr Beständigkeit im Wetter in Kauf nehmen möchte, kann am besten im Sommer nach Schottland reisen. Sonst eignen sich das Frühjahr und der Herbst am besten für deinen Roadtrip. Gerade im Herbst kannst du dich auf den geheimnisvollen Hochnebel freuen, in dem die Highlands dann versinken.
Was umfasst mein Mietwagenpaket?
Dein Mietwagenpaket beinhaltet die Miete eines PKW der Mini-Klasse (Toyota Aygo oder ähnlich) für die gesamte Reisedauer. Enthalten sind unbegrenzte Freikilometer sowie ein KFZ-Diebstahl- und Vollkaskoschutz.
Folgender Versicherungsschutz ist enthalten:
- Vollkaskoschutz & KFZ-Diebstahlschutz mit erstattbarer Selbstbeteiligung (1.000£)
- Landesübliche Haftpflichtversicherung (Deckung gesamt 100.000.000£; Materialschäden 100.000.000£; Personenschäden 100.000.000£)
- Zusatzhaftpflichtversicherung in Höhe von 7.500.000€
- Erstattung: Von Schäden an Glas, Dach, Reifen, Unterboden (inkl. Ölwanne), Kupplung; der Schadenbearbeitungsbgebühr; Abschleppkosten im Falle eines Unfalls oder technischen Defekts; Schäden und Diebstahl von Autoradio bei Einbruch; Kosten für den Verlust / die Beschädigung von Fahrzeugschlüssel und -papieren
Habe ich die Möglichkeit, einen anderen Mietwagen zu wählen?
Gegen Aufpreis kannst du ein Upgrade vom Standard-Mietwagen der Mini-Klasse (Toyota Aygo o.ä.) auf die Economy-, Compact- oder SUV-Klasse vorab bei uns buchen.
Welche Bedingungen gelten für das Mietwagenpaket?
Sowohl für das Standard-Mietwagenpaket (Toyota Aygo o.ä.) als auch für die Upgrade-Mietwagenpakete Economy & Compact gelten dieselben Mietwagenbedingungen:
- Du erhältst den Mietwagen mit vollem Tank; er ist mit vollem Tank wieder abzugeben.
- Der Fahrer muss ein Mindestalter von 25 Jahren erreicht haben und im Besitz einer Fahrerlaubnis sein, die seit mindestens 1 Jahr uneingeschränkt gültig ist.
- Bei Entgegennahme des Fahrzeugs ist eine Kaution i.H.v. 250 GBP zu hinterlegen. Eine gültige Kreditkarte auf den Fahrernamen ist erforderlich, die im Fall von Schäden am Auto, Extra-Versicherungen oder eigens verschuldete Strafzahlungen im Straßenverkehr belastet wird. Die Kaution wird bei Rückgabe ohne Schadensfall, Extra-Versicherungen oder Strafzahlungen vollständig erstattet.
- Erstattbare Selbstbeteiligung: 1.000 GBP
Für das SUV-Paket gelten abweichend die folgenden Bedingungen:
- Kaution: 500 GBP
- Erstattbare Selbstbeteiligung: 1.150 GBP
Welche Straßenverhältnisse finde ich in Schottland vor?
In Großbritannien herrscht Linksverkehr. Anfangs ist das vielleicht ein bisschen komisch, doch man gewöhnt sich schnell daran. Die meiste Zeit verbringst du jedoch auf den einsamen Straßen in den Highlands, wo verkehrstechnisch kaum etwas los ist. Diese schmalen Straßen, die dich durch die Berglandschaft schlängeln, sind meist sogenannte "Single Track Roads". Das heißt, dass für zwei Autos auf einmal nicht genug Platz vorhanden ist. Deshalb gibt es die "Passing Places" am Straßenrand, auf denen man ausweicht. Liegen diese links von dir, fährst du hinein. Liegen sie rechts von dir, wartest du davor und lässt den Gegenverkehr in die Bucht. Trotz der Abgeschiedenheit der Highlands wohnen doch n paar Lebewesen in den rauen Weiten, mit denen du jederzeit rechnen solltest. Schafe und Highland-Rinder trotten hin und wieder gerne mal über den Asphlt und brauchen vielleicht ein bisschen länger, bis sie auf die Idee kommen, zur Seite zu springen.
Wann kann ich den Hogwarts Express vom Glenfinnan Viewpoint aus sehen?
Alle Hobby-Fotografen und Harry-Potter-Fans hergehört: An Tag 4 fährst du am Glenfinnan Viadukt vorbei. Dort hast du Möglichkeit, den Viewpoint zu erklimmen und eine großartige Aussicht auf die berühmte Talbrücke zu erhaschen. Zu bestimmten Tageszeiten kannst beobachten wie der Jacobite Steam Train, auch "Hogwarts Express" genannt, über diese Gleisen tuckert. Dieser einmalige Anblick ereignet sich zu folgenden Zeiten (Stand 2021):
- 10:58h (Richtung: Fort William nach Mallaig)
- 15:00h (Richtung: Mallaig nach Fort William)
- 13:25h (Richtung: Fort William nach Mallaig) → nur vom 16. April bis 29. Oktober
- 17:45h (Richtung: Mallaig nach Fort William) → nur vom 16. April bis 1. Oktober
Plane genug Zeit für die Parkplatzsuche ein, da sih diese oft etwas schwieriger gestaltet. Falls du am folgenden Tag gerne mit dem Jacobite Steam Train nach Mallaig und zurück fahren möchtest, kannst du dir ein Ticket in Eigenregie buchen.
Was hat es mit der Kreuzfahrt auf dem Loch Ness auf sich?
Schiff Ahoi! An Tag 6 geht es auf die sagenumwobenen Gewässer des Loch Ness (im Reisepreis inbegriffen). Die Tour dauert zwei Stunden und ermöglicht dir die schönsten Ausblicke über den See. An Bord des Schiffes gehst du in Dochgarroch Lock, dort endet die Fahrt auch wieder.
Was kosten die optionalen Ausflüge?
Preise vorbehaltlich Änderungen. Die angegebenen Aktivitäten und vorgesehenen Tage, an denen die Touren durchgeführt werden können, dienen lediglich als Vorschlag für eure individuelle Reisegestaltung.
Kelvingrove Art Gallery and Museum (Tag 1)
- Öffnungzeiten:
- Montags bis donnerstags und samstags: 10h - 17h
- Fritags und sonntags: 11h - 17h
- Eintritt frei & Parkgebühren 1£ für 4 Std.
Kajaktour auf dem Loch Lomond (Tag 2)
- Single-Kajak für 1 Std.: 20£ pro Kajak
- Twin.Kajak für 1 Std.: 25£ pro Kajak
- Geführte Tour für 2 Std. im Twin-Kajak: 40£ pro Kajak
- Verfügbar von März bis Oktober
Fahrradverleih am Loch Katrine (Tag 3)
- "Katrine Wheelz" am Trossach Pier
- 10% Rabatt für Eco Lodge-Gäste
Schifffahrt auf Loch Katrine (Tag 3)
- optional vor Ort oder über die Webseite buchbar
Fahrt im ScotRail Train (Tag 5)
- 2-Way-Ticket für die Standard-Klasse: ca. 15£ p.P.
- Morning Service: Abfahrt Fort William um 08:30h (außer sonntags) *
- Afternoon Service: Abfahrt Fort William um 12:12h (außer sonntags) und 16:19h *
- Evening Service: Abfahrt Fort William um 22:11h (außer freitags) *
- * Stand 2021, Angaben ohne Gewähr
Fahrt im Jacobite Steam Train (Tag 5)
- Ticket für die Standard-Klasse: 49£ p.P.
- Morning Service (26. April - 29. Oktober): Abfahrt Fort William um 10:15h *
- Afternoon Service (26. April - 1. Oktober): Abfahrt Fort William um 12:45h (samstags um 14:40h) *
- * Stand 2021, Angaben ohne Gewähr
Besichtigung im Edinburgh Castle (Tag 7)
- Öffnungseiten von 09:30h bis 18:00h
- Eintritt: 17,50£ p.P.
Zahlungsbedingungen
Zahlungsoptionen
Du kannst per Kreditkarte, Rechnung zahlen.
Für spezielle Reisen gelten im Einzelfall abweichende Stornobedingungen, die Sie dem Punkt "Informationen zu Ihrer Reise" entnehmen.
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung und des Sicherungsscheines, der den Versicherungsschutz dokumentiert, ist die Zahlung des Reisepreises wie auf der Buchungsbestätigung ausgewiesen, fällig und zu zahlen, sofern der Sicherungsschein übergeben ist, und feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr aus dem in Ziffer 10.1 genannten Grund der AGB abgesagt werden kann.
Gehen auf den Reisepreis fällige Zahlungen trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht ein, ist der Veranstalter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall kann der Veranstalter den Kunden mit Rücktrittskosten belasten, die sich an Ziffer 6.2 und 6.3 der AGB orientieren, vorausgesetzt, der Kunde hatte nicht selbst ein Recht zur Zahlungsverweigerung.
Stornobedingungen
Stornobedingungen
Für spezielle Reisen gelten im Einzelfall abweichende Stornobedingungen, die Sie dem Punkt "Informationen zu Ihrer Reise" entnehmen.
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Veranstalter oder dem Reisebüro, über das evtl. die Buchung des Kunden erfolgte.
Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail unter: team@journaway.com) oder über den in der E-Mail der Buchungsbestätigung enthaltenen Stornierungslink zu erklären.
Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, so verliert der Veranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, kann aber vom Kunden eine angemessene Entschädigung verlangen. Grundsätzlich gelten die für die betreffende Reise ausgewiesenen und mit dem Kunden vereinbarten Entschädigungspauschalen. Vorbehaltlich einer solchen gesonderten Vereinbarung gelten die folgenden Entschädigungspauschalen, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen von dem Veranstalter und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen in Prozent des Reisepreises, je nach Rücktrittszeitpunkt des Kunden, bestimmen:
• Bis 42. Tag vor Reisebeginn kostenfrei
• vom 41. Tag bis 30. Tag vor Reisebeginn 35 %
• vom 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 45 %
• vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 60 %
• vom 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 70 %
• vom 6. Tag bis 1. Tag vor Reisebeginn 80 %
• bei Rücktritt am Abreisetag / bei Nichterscheinen 90 %
Dem Kunden bleibt es unbenommen, dem Veranstalter nachzuweisen, dass ihr überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als in Höhe der von dem Veranstalter geforderten Pauschalen.
Der Veranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehend genannten Pauschalen eine konkret berechnete, ggf. höhere Entschädigung zu fordern und wird in diesem Fall die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret beziffern und belegen.
Bei Buchung im Smart Tarif gilt Ziff. 6.3 der AGB, so dass der Veranstalter entstehende Stornoentschädigung konkret unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen oder sonstiger entstehender Einnahmen berechnet. Da dem Kunden eine außergewöhnliche Vergünstigung gewährt wird, sind die Leistungen der Leistungsträger i.d.R. verbindlich und nicht erstattungsfähig. Bei einem Rücktritt kommen weder ersparte Aufwendungen noch sonstige Einkünfte zustande, so dass u. U. fast der gesamte Reisepreis mit entstehenden Kosten verrechnet wird.
Abweichende Storno- und Zahlungsmöglichkeiten
0€ Anzahlung & kostenfreie Stornierung
0 € Anzahlung und kostenlose Stornierung bis zu 6 Wochen vor Abreise ohne Angabe von Gründen.
Mit Buchung der Reise ist keine Anzahlung zu leisten.
Bei Nicht-Stornierung wird die Zahlung des kompletten Reisepreises erst 6 Wochen vor Reiseantritt fällig.AGBs
AGBs
Allgemeine Reisebedingungen der journaway GmbH
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Reisebedingungen gelten für alle Angebote der journaway GmbH („journaway“), die auf der Internetseite als eigene Reiseangebote gekennzeichnet sind und bei welchen mehrere, verschiedene Reiseleistungen von journaway als Reiseveranstalter angeboten werden. Sie gelten zwischen dem Kunden als die Pauschalreise buchende Person (m/w/d), dem „Kunden“, und journaway. Diese Allgemeinen Reisebedingungen gelten nicht für die von journaway lediglich vermittelten Reisen, die von Dritten als Pauschalreise angeboten und durchgeführt werden.
2. Abschluss des Reisevertrages, Reisedokumente
2.1 Mit seiner Reiseanmeldung (Buchungsauftrag) bietet der Kunde journaway den Abschluss eines Pauschalreisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung der jeweiligen Reise auf der Internetseite und auf Basis dieser Allgemeinen Reisebedingungen verbindlich an. Die Anmeldung kann mündlich, telefonisch, schriftlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Es wird empfohlen, die Reiseanmeldung mit dem auf der Website von journaway enthaltenen Buchungsformular zu tätigen.
2.2 Die Buchung erfolgt durch den Kunden auch für alle in der Reiseanmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen er wie für seine eigenen Verpflichtungen haftet, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung übernommen hat.
2.3 Der Reisevertrag kommt mit der Annahme des Buchungsauftrags des Kunden durch journaway zustande. journaway bestätigt dem Kunden den Vertragsschluss mit der Buchungsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger direkt oder über den Reisevermittler und übersendet den Sicherungsschein. Nur im Fall des Art. 250 § 6 Abs. 1 S. 2 EGBGB erhält der Kunde die Reisebestätigung in Papierform. Die Buchungsbestätigung gilt gleichzeitig als Rechnung.
2.4 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von dem Inhalt der Anmeldung des Kunden ab, so liegt unter Wahrung der vorvertraglichen Unterrichtungspflichten ein neues Angebot von journaway vor, an das journaway für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Innerhalb dieser Frist kann der Kunde das neue Angebot ausdrücklich oder schlüssig, etwa durch Leistung der Anzahlung, annehmen und der Vertrag kommt mit dem Inhalt des neuen Angebots zustande.
2.5 Bei allen Online-Buchungen gilt für den Vertragsabschluss: Dem Kunden wird der Ablauf der Online-Buchung in der Buchungsstrecke auf der Internetseite von journaway erläutert. Im Rahmen des Buchungsprozesses kann der Kunde jederzeit seine Angaben ändern, korrigieren oder zurücksetzen. Auch für die Zurücksetzung des gesamten Online-Buchungsformulars steht eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutern wird. Der Kunde gelangt durch Klicks auf eine Seite, auf der er seine Daten eingeben und anschließend die Bezahlart auswählen kann. Falls der Kunde den Buchungsprozess komplett abbrechen möchte, kann er auch einfach das Browser-Fenster schließen. Ansonsten kann er die Buchungsanmeldung zum Abschluss bringen. Mit Betätigung des Buttons bzw. der Schaltfläche „zahlungspflichtig buchen“ gibt der Kunde rechtsverbindlich seinen Buchungsauftrag ab, so dass eine Kostenpflicht entsteht. Danach können keine Änderungen an den persönlichen Angaben oder personenbezogenen Daten des Kunden mehr vorgenommen werden. Der Kunde hat daher vor Abgabe seines Buchungsauftrags Sorge zu tragen, dass er alle Informationen, Namen und Angaben, wie etwa die E-Mail-Adresse, (Mobil-)Telefon-nummer oder Zahlungsdaten korrekt eingegeben hat. Nach Eingang der Anmeldung erhält der Kunde eine Eingangsbestätigung in Textform (z. B. per E-Mail), die noch keine Annahme der Anmeldung darstellt, sondern lediglich den Eingang derselben bestätigt. Vertragssprachen werden angegeben, wobei ausschließlich die deutsche Sprache maßgeblich ist.
2.6 Der Kunde ist verpflichtet, die erhaltenen Reisedokumente unverzüglich auf Richtigkeit der Ausstellung (Name, Reisedaten, Reiseziel etc.) zu überprüfen und fehlerhafte Bezeichnungen unverzüglich journaway mitzuteilen. Insbesondere falsch geschriebene Namen können zur Nichtmitnahme durch eine Fluggesellschaft oder zu Problemen bei der Einreise führen.
2.7 Hinweis zu Nichtbestehen eines Widerrufsrechtes: journaway weist darauf hin, dass nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB für die im Fernabsatz (Internetseite) angebotenen Pauschalreisen kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte gelten. Dies bedeutet, der Kunde kann bei einer Online-Buchung seine abgegebene Willenserklärung nicht widerrufen, sondern diese ist bindend. Ein Rücktritt vom Reisevertrag auf Basis der Allgemeinen Reisebedingungen ist stets möglich (siehe Ziffer 6). Ein Widerrufsrecht besteht nur, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen nach mündlichen Verhandlungen geschlossen worden ist (nicht: Internetbuchung), es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden.
3. Leistungen von journaway
3.1 Die vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung von journaway in der zur betreffenden Reise gehörigen Reiseausschreibung in Verbindung mit der individuellen Reisebestätigung an den Kunden, die den Vertragsschluss bestätigt.
3.2 Reisevermittler (z. B. Reisebüros) und Leistungsträger (z. B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von journaway nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen. Orts- und Hotelprospekte, die nicht von journaway herausgegeben werden, sind für ihre Leistungspflichten nicht verbindlich.
4. Bezahlung
4.1 Nach Erhalt der Buchungsbestätigung und des Sicherungsscheines, der den Versicherungsschutz dokumentiert, ist die Zahlung des Reisepreises wie auf der Buchungsbestätigung ausgewiesen, fällig und zu zahlen, sofern der Sicherungsschein übergeben ist, und feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr aus dem in Ziffer 10.1 genannten Grund abgesagt werden kann.
4.2 Gehen auf den Reisepreis fällige Zahlungen trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht ein, ist journaway berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall kann journaway den Kunden mit Rücktrittskosten belasten, die sich an nachstehender Ziffer 6.2 und 6.3 orientieren, vorausgesetzt, der Kunde hatte nicht selbst ein Recht zur Zahlungsverweigerung.
5. Preis- und Vertragsänderungen nach Vertragsschluss
5.1 journaway behält sich vor, den in der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Reisepreis nach Vertragsschluss einseitig zu erhöhen, wenn sich die Erhöhung des Reisepreises unmittelbar aus einer tatsächlich erst nach Vertragsschluss erfolgten und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, b) einer Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder c) einer Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse ergibt. Der Reisepreis wird in den genannten Fällen in dem Umfang geändert, wie sich die Erhöhung der in a) bis c) genannten Faktoren pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Sollte dies der Fall sein, wird journaway den Kunden umgehend auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie den hier genannten Anforderungen entspricht und die Unterrichtung des Kunden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam. Auf die Verpflichtung von journaway zur Preissenkung nach Ziff. 5.2 wird ausdrücklich hingewiesen.
5.2 Da Ziffer 5.1 die Möglichkeit einer Erhöhung des Reisepreises vorsieht, kann der Kunde eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in Ziffer 5.1 unter a) bis c) genannten Faktoren nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für journaway führt. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von journaway zu erstatten. journaway darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihr tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen und hat dem Kunden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
5.3 journaway behält sich vor, nach Vertragsschluss andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden (z. B. bei Flugzeitenänderungen um bis zu 3 Stunden, Routenänderungen in zumutbarem Umfang). journaway hat den Kunden hierüber auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail, SMS) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten. Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und vor Reisebeginn erklärt wird.
5.4 Erhebliche Vertragsänderungen: Übersteigt die in Ziffer 5.1 vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann journaway sie nicht einseitig vornehmen. journaway kann indes dem Kunden eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass er innerhalb einer von journaway bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer Preiserhöhung kann nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn unterbreitet werden. Kann journaway die Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB) oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Vertrages geworden sind, verschaffen, so gilt Satz 2 dieser Ziffer 5.4 entsprechend, d. h. journaway kann dem Kunden die entsprechende andere Vertragsänderung anbieten und verlangen, dass der Kunde innerhalb einer von journaway bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Vertragsänderung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer solchen sonstigen Vertragsänderung kann nicht nach Reisebeginn unterbreitet werden.
5.5 journaway kann dem Kunden in ihrem Angebot zu einer Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung nach Ziffer 5.4 wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise) anbieten, über die journaway den Kunden nach Art. 250 § 10 EGBGB zu informieren hat.
5.6 Nach dem Ablauf einer von journaway nach Ziffer 5.4 bestimmten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung als angenommen.
5.7 Tritt der Kunde nach Ziffer 5.4 vom Vertrag zurück, findet § 651h Abs. 1 S. 2 und Abs. 5 BGB entsprechend Anwendung. Soweit journaway infolge des Rücktritts des Kunden zur Rückerstattung des Reisepreises bzw. geleisteter Anzahlungen verpflichtet ist, hat journaway auf jeden Fall innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt Rückzahlung zu leisten.
6. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Stornierung der Reise
6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei journaway unter der unten genannten Adresse oder dem Reisebüro, über das evtl. die Buchung des Kunden erfolgte. Es wird dem Kunden empfohlen, den Rücktritt schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail unter: team@journaway.com) oder über den in der E-Mail der Buchungsbestätigung enthaltenen Stornierungslink zu erklären.
6.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, so verliert journaway den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, kann aber vom Kunden eine angemessene Entschädigung verlangen. Grundsätzlich gelten die für die betreffende Reise ausgewiesenen und mit dem Kunden vereinbarten Entschädigungspauschalen. Vorbehaltlich einer solchen gesonderten Vereinbarung gelten die folgenden Entschädigungspauschalen, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen von journaway und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen in Prozent des Reisepreises, je nach Rücktrittszeitpunkt des Kunden, bestimmen:
Bis 42. Tag vor Reisebeginn kostenfrei
vom 41. Tag bis 30. Tag vor Reisebeginn 35 %
vom 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 45 %
vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 60 %
vom 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 70 %
vom 6. Tag bis 1. Tag vor Reisebeginn 80 %
bei Rücktritt am Abreisetag /
bei Nichterscheinen 90 %
Dem Kunden bleibt es unbenommen, journaway nachzuweisen, dass ihr überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als in Höhe der von journaway geforderten Pauschalen.
6.3 journaway behält sich vor, anstelle der vorstehend genannten Pauschalen eine konkret berechnete, ggf. höhere Entschädigung zu fordern und wird in diesem Fall die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret beziffern und belegen.
7. Umbuchungen, Ersatzpersonen
7.1 Ein rechtlicher Anspruch des Kunden auf Umbuchungen (Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder Beförderungsart) besteht nicht. Werden auf Wunsch des Kunden dennoch nach der Buchung der Reise Umbuchungen vorgenommen, kann journaway bis zum 7. Tag vor Reiseantritt ein Umbuchungsentgelt von € 30,00 pro Umbuchungsvorgang erheben. Ist journaway zu einer Umbuchung nicht bereit bzw. ist diese nicht möglich, so kann der Kunde nur nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag bei gleichzeitiger Neuanmeldung unter den in Ziffer 6.2 und 6.3 genannten Bedingungen vorgehen. Dem Kunden ist unbenommen, nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.
7.2 Der Kunde kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie journaway nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. journaway kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser Dritte die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Kunde gegenüber journaway als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. journaway darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihr tatsächlich entstanden sind. Sie hat dem Kunden einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind.
8. Reiseversicherungen
Zur Abdeckung von Reiserücktritts- und -abbruchskosten, empfiehlt journaway dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung und kann dem Kunden eine Reiserücktrittskosten-Versicherung oder eine Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod vermitteln.
9. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die journaway ihm ordnungsgemäß angeboten hat, aus Gründen, die ausschließlich von ihm selbst zu vertreten sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise, Krankheit) nicht in Anspruch, so hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.
10. Rücktritt und Kündigung durch journaway
10.1 journaway kann bis 42 Tage vor Reiseantritt wegen Nichterreichens der Mindestteinehmerzahl vom Vertrag zurücktreten und die Reise absagen, wenn sie in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung (z. B. Reiseausschreibung) diese Zahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, angegeben hat, und in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und späteste Rücktrittsfrist angibt.
10.2 Stört der Kunde trotz einer entsprechenden Abmahnung durch journaway nachhaltig oder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder sonst stark vertragswidrig, kann journaway ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen. Dabei behält journaway den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. erfolgter Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die sie aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.
11. Mitwirkungspflichten des Kunden, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des Kunden, Anzeige von Gepäckschäden, Gepäckverzögerungen oder Gepäckverlust
11.1 Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Vertretung von journaway oder unter der unten genannten Adresse / Telefonnummer anzuzeigen und dort um Abhilfe innerhalb angemessener Frist zu ersuchen. Die Kontaktnummer befindet sich stets in der Buchungsbestätigung. Soweit journaway infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde nicht berechtigt, die in § 651m BGB bestimmten Rechte geltend zu machen oder nach § 651n BGB Schadensersatz zu verlangen.
11.2 Verlangt der Kunde Abhilfe, hat journaway den Reisemangel zu beseitigen. Sie kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. journaway kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Kann journaway die Beseitigung des Mangels verweigern und betrifft der Mangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, hat journaway Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen anzubieten.
11.3 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet journaway innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen, wobei aus Beweisgründen die schriftliche oder elektronische Erklärung empfohlen wird. Der Bestimmung einer Frist durch den Kunden bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe durch journaway verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird der Vertrag vom Kunden gekündigt, so behält journaway hinsichtlich der erbrachten und der zur Beendigung der Pauschalreise noch zu erbringenden Reiseleistungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis; Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 6 und 7 BGB bleiben unberührt.
11.4 Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen sind nach internationalen Übereinkommen binnen sieben Tagen bei Gepäckverlust und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung des Gepäcks anzuzeigen, wobei empfohlen wird, unverzüglich an Ort und Stelle die Verlust- oder Schadensanzeige bei der zuständigen Fluggesellschaft zu erheben und den Schaden dann auch nochmals schriftlich geltend zu machen. Darüber hinaus ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung oder direkt gegenüber journaway anzuzeigen, wenn Flüge Teil der Pauschalreise sind und reiserechtliche Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden.
11.5 Der Kunde hat selbst sicherzustellen, dass er rechtzeitig zu Beginn der Pauschalreise am Abreiseort erscheint, insbesondere bei Eigenanreise durch selbst gebuchte Flüge. Bei der Buchung von selbst gebuchten Reiseteilen oder Flügen ist zu empfehlen, einen erheblichen zeitlichen Vorlauf zu berücksichtigen und, etwa bei Verwendung von Rail & Fly Tickets, mindestens drei Stunden vor Abflug am Flughafen einzutreffen, um den Check-In und die Sicherheits- und / oder Gesundheitskontrolle bequem passieren zu können. Ebenso sollte bei der Eigenbuchung von Anschlussflügen ein erheblicher zeitlicher Spielraum eingeplant werden und möglichst ein Tarif gewählt werden, bei dem Umbuchungen jederzeit kostenfrei oder zu geringen Kosten möglich sind.
12. Schadensminderungspflicht
Der Kunde hat den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindern und eingetretene Schäden gering zu halten. Insbesondere hat er journaway auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen.
13. Haftung, Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung von journaway für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen gegeben sind.
14. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
journaway ist gemäß EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, den Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise ggf. zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei Buchung zu informieren. Steht die ausführende Fluggesellschaft bzw. die ausführenden Fluggesellschaften zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so muss der Veranstalter oder der Vermittler diejenige Fluggesellschaft nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird und unverzüglich sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht bzw. diese feststehen. Gleiches gilt, wenn die ausführende Fluggesellschaft wechselt. Die von der EU veröffentlichte Liste von Fluggesellschaften, die in der EU keine Betriebsgenehmigung haben, finden Sie auf der Internetseite transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_de.
15. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften
15.1 journaway informiert den Kunden über Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste, auch bei Covid-19-Maßnahmen des Bestimmungslandes), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind.
15.2 journaway haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde journaway mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, journaway hat gegen eigene Pflichten verstoßen und selbst die Verzögerung zu vertreten.
15.3 Der Kunde ist selbst für das Mitführen der notwendigen Reisedokumente verantwortlich und muss darauf achten, dass sein Reisepass oder Personalausweis eine ausreichende Gültigkeit besitzt. Ferner ist er für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, journaway hat ihre Hinweispflichten verschuldet nicht oder schlecht erfüllt. Insbesondere sind ausländische Zoll- und Devisen-vorschriften einzuhalten.
15.4 Der Kunde sollte sich über Infektions- und Impfschutz, der über Ziffer 15.1 hinaus gesundheitlich sinnvoll ist, rechtzeitig informieren, ebenso über Prophylaxemaßnahmen. Auf die allgemeinen Informationen der Gesundheitsämter, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, reisemedizinisch erfahrener Ärzte, Tropenmediziner und des Bernhard-Nocht-Institutes für Tropenmedizin in Hamburg wird verwiesen.
16. Datenschutz, Widerspruchsrechte des Kunden
16.1 Über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten informiert journaway den Kunden in der Datenschutzerklärung auf der Website und in ihren datenschutzrechtlichen Hinweisen. journaway hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung Ihrer Anfrage, Buchungsanfrage, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Reisevertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Die Daten werden ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Sofern personenbezogene Daten des Kunden auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat der Kunde das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben. Er kann unter der Adresse: team@journaway.com mit einer E-Mail von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder journaway unter der unten genannten Adresse kontaktieren.
16.2 Mit einer Nachricht an team@journaway.com kann der Kunde auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen.
17. Sonstiges, Hinweise auf Online-Streitbeilegung und Verbraucherschlichtung
17.1 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Reisevertrages bleibt unberührt. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und journaway findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von journaway vereinbart.
17.2 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten für im elektronischen Rechtsverkehr geschlossene Reiseverträge bereit, die der Kunde unter ec.europa.eu/consumers/odr findet. journaway nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach VSBG teil und ist auch nicht gesetzlich verpflichtet, an einem solchen teilzunehmen. Ein internes Beschwerdeverfahren existiert nicht.
Reiseveranstalter: journaway GmbH, Am alten Handelshafen 1, 26789 Leer, Geschäftsführer: Marco Behrends, Telefon: 0491-79893171, E-Mail: team@journaway.com, www.journaway.com, USt-ID: DE304762595. Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Veranstaltung von Pauschalreisen. Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung: R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Tel. 0800 – 533 111. Geltungsbereich der Versicherung: weltweit. Auf den Reisevertrag findet deutsches Recht Anwendung. Diese ARB sind urheberrechtlich geschützt. journaway vermittelt Reiseversicherungen als erlaubnisfreier Annexvermittler gem. § 34d Abs. 8 Nr. 1 GewO. Beschwerdestelle bei Streitigkeiten mit Versicherungsvermittlern: Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 080632, 10006 Berlin, Tel. 0800-3696000, E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de, www.versicherungsombudsmann.de
Visum und Gesundheit
Visum und Gesundheit
Welche COVID-19 Regelungen sind bei einer Reise nach Vereinigtes Königreich zu beachten?
Aktuell gelten keine Beschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie. Dies kann sich jedoch jederzeit kurzfristig ändern.
Datenstand vom: 02.06.2023 00:32 für Kunden von: journaway GmbH, Am alten Handelshafen 1, 26789 LeerWelche Einreisebestimmungen gelten für Vereinigtes Königreich?
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Aufenthaltsdauer gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Minderjährige:
Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.
Zusätzlich benötigen alleinreisende/nur von einem Elternteil begleitete Minderjährige Folgendes:
- Eine unterschriebene Einverständniserklärung beider Eltern
Erwachsene, die zusammen mit Minderjährigen reisen, deren Zugehörigkeit zu ihnen nicht eindeutig aus den Reisedokumenten hervorgeht, sollten mit entsprechenden Nachweisen ihre Berechtigung belegen können. Weitere Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link: https://assets.publishing.service.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/224634/Children_travelling_to_the_UK_leaflet_A5_WEB_final.pdfBenötige ich ein Visum für Vereinigtes Königreich?
Es wird kein Visum benötigt, solange die Reise nicht über 180 Tage hinausgeht. Ist eine Reisedauer von über 180 Tagen geplant, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visabeschaffung.
Mitzuführende Dokumente:
- Weiter- oder Rückflugticket
Einreise auf dem Landweg:
Bei der Einreise mit dem eigenen Fahrzeug ist zu beachten, dass die Innenstadt Londons zur "Ultra Low Emission Zone" (ULEZ) ernannt wurde, was insbesondere für Wohnmobile oder Kleinbusse zu Einschränkungen führen kann. Auch im Großraum von London, der als "Low Emission Zone" (LEZ) gilt, kann es möglicherweise zu Einschränkungen kommen, wenn die geforderten Standards nicht erfüllt werden. Reisende sollten deshalb rechtzeitig vor Reisebeginn ihr Fahrzeugs bei der Verkehrsbehörde "Transport for London" registrieren und sich über die aktuellen Möglichkeiten informieren. Bei Verstößen muss mit Geldstrafen gerechnet werden.Welche Impfungen werden für Vereinigtes Königreich emfpohlen?
Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Meningokokken-Krankheit (B), bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Frühsommer-Meningoenzephalitis, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.Reiseveranstalter journaway
Fragen zum Reiseveranstalter journaway
Wer ist journaway?
journaway ist Experte für Rundreisen weltweit. Ob individuell auf einem Roadtrip, in einer Kleingruppe mit neuen Freunden oder ganz privat mit eigenen Transfers: Die Reisen kombinieren stets die beliebtesten Highlights eines Landes mit versteckten Geheimtipps auf der Route. Abgerundet wird das Abenteuer mit Nächten in außergewöhnlichen Unterkünften wie Eco Lodges, Tree Houses oder Glamping-Tents. Unvergessliche Erlebnisse und Gänsehautmomente sind mit journaway garantiert!
Wann wurde journaway gegründet?
journaway wurde 2017 gegründet.
Wo ist der Sitz von journaway?
journaway hat seinen Sitz in Leer.
journaway
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Wer ist journaway?
journaway steht für Rundreisen weltweit: Über 120 Länder stehen zur Auswahl, wenn es um dein nächstes Abenteuer geht. Mit über 75 Mitarbeitern stellen wir sicher, dass du deine Wunsch-Rundreise mühelos finden und unkompliziert zum besten Preis buchen kannst. Wie das geht? journaway durchsucht täglich alle verfügbaren Flüge und Hotels, um dir immer den aktuell günstigsten Preis zu garantieren. Dabei wird natürlich nach verfügbaren Terminen und Restplätzen gefiltert. Besonders stolz sind wir auf unsere persönliche Beratung: Solltest du Fragen zu den Angeboten haben, nehmen sich unsere qualifizierten Rundreise-Berater gerne Zeit für dich. Also: Wohin geht das nächste Abenteuer?
Was bietet journaway mir im Vergleich zu anderen Anbietern?
journaway bietet mit mehr als 12.000 Rundreisen die größte Bandbreite an Abenteuern. Neben unseren eigenen journaway Original-Reisen findest du unzählige Partner-Angebote von Spezial-Reiseveranstaltern, die Experte auf ihrem Gebiet sind. Durch übersichtliche Vergleichsmöglichkeiten findest du garantiert schnell das passende Angebot für dich. Du benötigst Hilfe bei der Auswahl der richtigen Reise oder hast spezielle Wünsche? Kein Problem: Besonders stolz sind wir auf unsere persönliche Beratung - ob per Mail, Telefon oder WhatsApp: Unsere Rundreise-Berater sind bei allen Anliegen rund um deine Wunsch-Rundreise für dich da.
Was mache ich, wenn ich Fragen zu einer Reise habe?
Solltest du Fragen oder Probleme bei der Buchung haben, sind wir für dich da. Aber auch während deiner Reise bist du nicht allein: Unser Service-Team steht dir mit Rat und Tat zur Seite. Zögere nicht und kontaktiere uns gerne per Mail, Telefon oder WhatsApp:
T.: 0491 / 798 931 71
team@journaway.com
WhatsApp-Icon: 0152 / 282 169 27
Unser Tipp: Detaillierte Informationen zu unseren Reisen findest du auf der jeweiligen Reisebeschreibung unter der Rubrik “Wissenswertes”. Unter dem Punkt “Häufige Fragen” und “Fragen von anderen Reisenden” haben wir die wichtigsten Antworten zusammengefasst, damit du bestens auf dein Abenteuer vorbereitet bist.
Welche Länder hat journaway im Angebot?
Aktuell bieten wir Rundreisen in über 120 Länder an, wobei wir unser Angebot stetig weiter ausbauen. Die einzelnen Länder kannst du in der Menüleiste unserer Homepage einsehen. Ob Afrika, Asien, Europa, Nord- und Südamerika oder Ozeanien: In jedem Winkel dieser Erde gibt es Neues zu entdecken!
Ist die Reiseanfrage und -beratung bei journaway kostenlos?
Ja, es fallen keinerlei Beratungs- oder Servicegebühren bei uns an. Der Reisepreis wird direkt und 1:1 an den Reiseveranstalter entrichtet.
Ist es günstiger, die Reise direkt bei einem Veranstalter oder bei einem anderen Anbieter zu buchen?
Nein, wir garantieren immer den besten Preis. Unsere Bestpreis Garantie besagt, dass du exakt diese Rundreise bei keinem anderen Anbieter zu einem besseren Preis buchen kannst. Dies bedeutet, dass wir dir die Differenz zu deinem ursprünglich gebuchten Reisepreis erstatten, falls du die exakt identische Reise (identische Reisedaten, Reiseverlauf, Verkaufsbedingungen etc.) noch am selben Tag (bis 24 Uhr) bei einem anderen deutschen Anbieter günstiger sehen solltest. Kontaktiere uns in diesem Fall bitte umgehend.
Buchung
Buchung
Wie weit im Voraus sollte ich meine Reise buchen?
Je früher, desto besser. Rundreisen werden im Regelfall 3-9 Monate vor Abreisedatum gebucht. Der Zeitraum kann natürlich je nach persönlichen Gegebenheiten variieren. Je länger man jedoch mit der Buchung der gewünschten Reise wartet, desto wahrscheinlicher wird es, dass die verfügbaren Plätze zum Wunschtermin bereits ausgebucht sind, da die Kontingent meist begrenzt sind. Nichtsdestotrotz kannst du natürlich auch kurzfristig buchen und tagesaktuelle Restplätze einsehen.
Was bedeutet es, wenn meine gewünschte Reise „auf Anfrage“ ist?
“Auf Anfrage” ist eine Reise in der Regel dann, wenn die Durchführung zum gewünschten Termin nicht garantiert ist. In diesem Fall halten wir Rücksprache mit dem jeweiligen Reiseveranstalter und klären, ob deine gewünschte Reise verfügbar ist und gebucht werden kann. Bei Unklarheiten kannst du dich gerne jederzeit an uns wenden.
Was sind optionale Leistungen?
Optionale Leistungen sind nicht im Reisepreis inkludiert und können auf Wunsch zusätzlich hinzugebucht werden. Hierzu zählen beispielsweise Hotel-, Mietwagen- oder Verpflegungs-Upgrades und Ausflüge. Bitte gib diese Wünsche bei deiner Buchung mit an. Solltest du nach deiner Buchung noch eine oder mehrere Leistungen hinzubuchen wollen, melde dich gerne bei uns. Wir prüfen individuell, ob deine Wünsche noch verfügbar sind.
Kann ich eine Reise buchen, wenn mein Wohnsitz nicht in Deutschland ist?
Ja, du kannst unsere Rundreisen von überall aus der Welt buchen. Die Abflughäfen der Reisen beschränken sich allerdings auf Deutschland, Österreich und Schweiz.
Benötige ich eine Reiseversicherung?
Krankheit kurz vor Abreise, Reiseabsage aufgrund einer Covid-19 Erkrankung, Notfälle während der Reise oder Gepäckverlust - alles sind unvorhersehbare Vorfälle in der Reiseplanung, die jedoch leider nicht zu 100% ausgeschlossen werden können. Damit du die Vorfreude genießen und deine Reise ohne Bedenken antreten kannst, empfehlen wir dir den Abschluss einer Reiseversicherung.
Unser Partner ERGO Reiseversicherung bietet maßgeschneiderte Produkte an, mit denen du im Fall der Fälle auf der sicheren Seite bist. Buche deine gewünschte Versicherung direkt bei der Reisebuchung hinzu oder wende dich an unseren Partner ERGO Reiseversicherung.
Bei unseren Partner-Angeboten erhältst du die Informationen über mögliche Versicherungen zusammen mit der Buchungsbestätigung vom jeweiligen Reiseveranstalter.
Wie kann ich meinen Gutschein für meine Buchung einlösen?
Deinen Gutscheincode kannst du bereits bei deiner Buchung mit angeben. Bitte beachte die Bedingungen deines Gutscheins. Einige Gutscheine sind beispielsweise nicht auf Rundreisen anwendbar, die mit “Deal” gekennzeichnet sind, da du hier bereits einen Preisvorteil hast. Der Betrag des Gutscheins wird dir innerhalb von 14 Tagen nach Rückkehr auf deine angegebene Kontoverbindung gutgeschrieben.
Wie ist meine Buchung abgesichert?
Rundreisen sind in den meisten Fällen Pauschalreisen. Das bedeutet, dass du dich um nichts kümmern musst und die Verantwortung und Planung deiner Reise komplett an uns abgibst. Das Beste: Du musst keine Abstriche bei deinen Reisewünschen machen, denn auch wenn unsere Rundreisen pauschal sind, sind sie individuell konfigurierbar - so kombinierst du individuelle Freiheit mit Sicherheit.
Auch bei unvorhergesehenen Vorfällen bist du mit einer Pauschalreise auf der sicheren Seite: Ein Sicherungsschein sichert deine Reisekosten im Falle einer Insolvenz durch den Veranstalter ab. Zudem sind Erstattungen bei Reisewarnungen oder Absagen durch den Veranstalter abgesichert. Schadenersatzansprüche gelten bei Buchung über einen deutschen Reiseveranstalter ebenfalls nach deutschem Recht.
Was passiert, wenn ich eine Reise gebucht habe?
Im Anschluss an deine Buchung erhältst du eine Buchungsbestätigung mit allen Informationen auf einen Blick. Hier kannst du ebenfalls die Zahlungsfälligkeiten mit An- und Restzahlung einsehen. Etwa 2 Wochen vor Reisebeginn bekommst du deine Reiseunterlagen zugeschickt. Bei kurzfristig gebuchten Reisen kann diese Frist abweichen.
An wen zahle ich meinen Reisepreis?
Der Reisepreis wird bei journaway Original-Rundreisen direkt an journaway überwiesen. Die Zahlungsfälligkeiten erhältst du zusammen mit der Buchungsbestätigung.
Bei Partner-Angeboten ist der Reisepreises ausschließlich an den jeweiligen Reiseveranstalter zu zahlen. Die Beträge für An- und Restzahlung sind je nach Veranstalter unterschiedlich gestaffelt. Alle Informationen hierzu erhältst du in deiner Buchungsbestätigung.
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Jennifer Barkman
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